Pfingstmontag ist auch nur Montag…
…zumindest wenn es um Verkehrsschilder geht. Egal welches Verkehrszeichen mit dem „Zusatzzeichen 1042-33“ ausgestattet ist, es sind immer die gesetzlichen Feiertage, die auf die genannten Wochentage fallen, mit eingeschlossen. Zwar wurde in der juristischen Literatur schon Gegenteiliges vertreten. Jedoch sehen es die Gerichte, die als einzige über die Rechtmäßigkeit von Verwarn-, Bussgeldern oder der Umsetzung […]
