Spende an den Papst nicht absetzbar
Da hat der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH ein ernstes Problem. Er hat Papst Benedikt XVI. persönlich anläßlich einer Generalaudienz einen Scheck über 50.000 € überreicht. Völlig überzeugend führt das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.1.2014 – 13 K 3735/10 – (Volltext) aus: Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger […]
