Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Die MiStra sind immer wieder Anlaß zur Sorge. Nicht nur für Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen, wie die Rechtsanwälte. Für die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen, sind die MiStra ein ständiger Sorgenquell. 3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen … Nr. 36: Mitteilungen […]
