Silvester ist kein Freibrief für Schreckschußwaffen
Wir haben es bereits auf unserer Hauspostille vor 2 Jahren veröffentlicht. Es hat nichts genutzt. Steter Tropfen höhlt den Stein … Zusammengefasst und vereinfacht die Rechtslage, die auch an Silvester gilt: Wer auf der Straße mit einer Schreckschußwaffe herumläuft, braucht einen Kleinen Waffenschein. Ausnahme: Sie wird nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu […]