Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Beweisverwertungsverbot Liechtenstein-CD
Fazit: „Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht“ Rechtsprechung zur Beweisverwertung bei „Datendiebstahl“ im „Fall Liechtenstein“ Quelle:Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD 7 – 3000 – 041/10 Wer allerdings neue Erkenntnisse oder Ansätze erwartet, wird enttäuscht sein. Der Verfasser referiert die beiden bekannten Entscheidungen des Landgerichtes Bochum. Darüber hinaus werden keine weiteren Entscheidungen zitiert, was nicht verwundert – es […]