Verwaltungsversagen Corona-Nachverfolgung
Das Gesundheitsamt erfährt von einem positiven Schnelltest und der Bürger erhält nach 4 Wochen Post vom Gesundheitsamt. Das Schreiben ist aus sich selbst heraus nicht verständlich.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Das Gesundheitsamt erfährt von einem positiven Schnelltest und der Bürger erhält nach 4 Wochen Post vom Gesundheitsamt. Das Schreiben ist aus sich selbst heraus nicht verständlich.
Das 3. WaffRÄndG ist seit geraumer Zeit in Kraft. Die Waffenbehörden nutzen auf ihren Webseiten – sofern überhaupt mit einem Internet-Auftritt versehen – regelmäßig noch die alten Formulare für die Anzeigen des Erwerbs oder Überlassens von Waffen. § 37f WaffG fordert diverse neue Angaben. Unter anderem die Angabe des Geschlechts. Da sieht das Personenstandsgesetz mittlerweile ja mehr eine Alternative zu weiblich vor.
Seit dem 01.09.2020 sind Magazine für Zentralfeuermunition verboten, sofern sie bei Langwaffen mehr als 10 Schuss oder bei Kurzwaffen mehr als 20 Schuss aufnehmen können. Gleiches gilt für Magazingehäuse, sowie für halbautomatische Schusswaffen mit festem Magazin.
Innerhalb eines Jahres können Besitzer diese Magazine anzeigen bzw. eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihren Besitz zu erhalten.
Der Beitrag stellt das Thema ausführlich unter Zitierung der Vorschriften (mit Link zu Gesetzestext) dar.
Das ist einer der Fälle, wo einem der staatsbürgerliche Hut hochgeht. Von Anfang an läuft alles bei den staatlichen Verfolgungsbehörden falsch. Und wenn es dann nicht mehr anders geht versucht man es mit billiger Trickserei. Pfui, Teufel!
Ab und zu bekomme ich Akten auf den Tisch, in denen zuvor ein anderer Rechtsanwalt tätig war. Insbesondere Zivilrechtler verfahren wohl nach der Devise: Das bißchen Strafrecht mache ich auch noch. Schon bei der Meldung zum Verfahren machen sie dann die ersten u.U. schwerwiegenden Fehler. Und wenn man das Waffenrecht nicht kennt aber Erklärungen abgibt, kann das ins Auge gehen.
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
01805 / RA JEDE
01805 / 72 5333
14 Cent/Min. aus dem Festnetz,
max. 42 Cent/Min Mobilfunk