Schreckschußwaffe
Hier haben wir die Regelungen des Waffengesetzes für Schreckschußwaffen gesammelt dargestellt.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Hier haben wir die Regelungen des Waffengesetzes für Schreckschußwaffen gesammelt dargestellt.
Den Anrufbeantworter morgens abzuhören gehört zu den spannendsten Aufgaben im Büro. Heute war wieder ein besonders ergiebiger Tag. Die Anruferin hat bereits ziemlich genau ihre Vorstellungen kundgetan. Hier sind wir wohl alle gefragt.
EnchroChat ist ein im Strafrecht momentan besonders interessierendes Thema. Das Landgericht Berlin, genauer: die 25. Große Strafkammer, hat in einer viel beachteten Entscheidung ein Beweisverwertungsverbot angenommen.
Das Kammergericht, genauer: der 2. Strafsenat, hat die Entscheidung aufgehoben und so nebenbei einen Anfangsverdacht bei denjenigen angenommen, die teure Verschlüsselungstechnologie verwenden.
Nun wird es aber eilig! Die Antragsfrist für eine WBK für Pfeilabschußgeräte endet am 01.09.2021. Altbesitz ist privilegiert. Wir vergleichen die Regelung mit der für die großen Magazine und geben den Ratschlag, das Bedürfnis für den Besitz des Gerätes mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz zu begründen.
Wir wollen wissen, an welchen Stellschrauben wir bei uns drehen können, um die Mandantenzufriedenheit zu verbessern. Wir haben für unsere Mandanten einen recht umfangreichen Fragebogen erstellt und werten diesen auch regelmäßig aus. Hier haben wir ein paar Grafiken zusammengestellt.
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
01805 / RA JEDE
01805 / 72 5333
14 Cent/Min. aus dem Festnetz,
max. 42 Cent/Min Mobilfunk
