BKA im Streit um Jagdlampe unterlegen
Die heutige Pressemitteilung des BerwG berichtet, daß das Bundeskriminalamt nicht berechtigt ist, ein Lampenset als verbotene Waffe zu qualifizieren. Nicht etwa, weil eine Lampe keine Waffe ist, sondern Der angefochtene Feststellungsbescheid konnte keinen Bestand haben, weil das Bundeskriminalamt seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt hat. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. […]