Protokoll
Hier finden Sie den Link zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages derjenigen Sitzung, in der das 3. WaffRÄndG verabschiedet wurde. Zudem ein paar Ausschnitte aus den Redebeiträgen.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Hier finden Sie den Link zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages derjenigen Sitzung, in der das 3. WaffRÄndG verabschiedet wurde. Zudem ein paar Ausschnitte aus den Redebeiträgen.
Langsam nimmt der Fall skurrile Dimensionen an. Die Waffenbehörde erteilt zusammen mit dem Voreintrag für eine Pistole die Munitionserlaubnis und behauptet dann, diese werde erst nach Eintragung der Waffe wirksam. Mittlerweile passieren hinter den Kulissen die tollsten Sachen.
Der Gesetzgeber hat nun entschieden, daß die Behörde das Erscheinen des Antragsteller verlangen kann. Nur in begründeten Ausnahmefällen. So, so.
Wer ein solches Schreiben bekommt, der hat seine waffenrechtlichen Erlaubnisse wahrscheinlich schon halb verloren. Was soll die Behörde vor Ort prüfen können, wofür ist der Mitarbeiter sachkundig?
Die Regelabfrage, auch Regelanfrage genannt, kommt. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beim Geheimdienst nachzufragen. Diese Auskünfte werden gerichtlich de facto nicht überprüft werden können.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Ein schwarzer Freitag für die legalen Waffenbesitzer und die Rechtsstaatlichkeit.
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