3. WaffRÄndG passiert Bundestag
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Ein schwarzer Freitag für die legalen Waffenbesitzer und die Rechtsstaatlichkeit.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Ein schwarzer Freitag für die legalen Waffenbesitzer und die Rechtsstaatlichkeit.
Der Bundestag hat gesprochen. Es dürfen von den Ländern Messerverbotszonen eingeführt werden. Messer mit Klingenlänge über 4 cm dürfen dort nicht geführt werden. Ausnahmen gelten für legale Waffenbesitzer.
Im Büroalltag passieren die komischsten Dinge. Diese Woche hat uns eine Gericht aufgefordert, eine Datei zu löschen und zu bestätigen, daß alle ggf. erfolgten Ausdrucke vernichtet sind.
Beim Deutschen Bundestag ist eine Online-Petition gegen das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz anhängig. Zeichnen Sie diese Petition, um deutlich zu machen, daß die legalen Waffenbesitzer sich gegen die Änderungsvorschläge wehren!
Unter anderen berichtete Spiegel Online über Pläne der Bundesregierung, den Strafrechtsschutz vor Beleidigungen zu verbessern. Seit Jahrzehnten erodiert der Ehrenschutz durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Meinungsäußerung. Der Ehrenschutz ist tot. Aggressive Beleidigungen sollen härter bestraft werden können und Personen des öffentlichen Lebens sollen durch einen eigenen Straftatbestand geschützt werden. Was für ein Unsinn. Härtere […]
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