Luftdruckwaffen
es sind eben keine Luftdruckwaffen, insbesondere Luftdruckgewehre, sondern Druckluftwaffen oder kurz Luftgewehre. Der Luftdruck würde nicht ausreichen, die Geschosse zu beschleunigen. Wann ist denn nun der Besitz einer solchen Waffe erlaubt und wann nicht? Trägt das Gewehr ein „F“ im Fünfeck? Dann ist es eine Freie Waffe und Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei. […]
