EUGH stärkt Gutglaubensschutz bei Differenzbesteuerung
Der Kfz-Käufer darf für die Differenzbesteuerung auf Angaben des ausländischen Verkäufers auf der Rechnung vertrauen und muß nicht bei den Behörden nachfragen. Eine wichtige Entscheidung für den Kfz-Handel und das Umsatzsteuerrecht