Erweitertes Führungszeugnis ≠ unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Das OVG Lüneburg – 11 LA 297/16 v. 01.02.2017 – hatte sich mit dem Fall zu befassen, daß das vom Kläger der Waffenbehörde vorgelegte erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung nicht enthielt, die letztlich zur Versagung führte. Die Waffenbehörde erhält eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und legt diese der Entscheidung zugrunde. Diese Auskunft enthält alle dem […]