Waffenverbot
Das Waffenverbot des § 41 WaffG ist ein besonders scharfes Schwert, es verbietet auch den Besitz erlaubter Waffen. Das OVG München hat hier dankenswerterweise ein paar Grenzen gezogen.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Das Waffenverbot des § 41 WaffG ist ein besonders scharfes Schwert, es verbietet auch den Besitz erlaubter Waffen. Das OVG München hat hier dankenswerterweise ein paar Grenzen gezogen.
Auch unter Rechtsanwälten gibt es schwarze Schafe. Der Rechtsanwalt, der sich einem anwaltsgerichtlichen Verfahren ausgesetzt sieht, sollte einen berufsrechtlich versierten Verteidiger bestellen. Der Beitrag erleuchtet ein wenig das schwierige Gefilde.
Das OVG Magdeburg hat Versuche zurückgewiesen, aus jeder Körperverletzung auf die absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu schließen. Heute knallen bei uns die Korken!
Auf Sylt beschädigen Klimaaktivisten einen Jet erheblich und meinen, daß sie den Rest ihres Lebens von den Pfändungsfreigrenzen bestreiten könnten. Sie haben die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht: Es wird ihnen nur Sozialhilfe bleiben.
Da faselt Fr. Faeser von Selbstjustiz im Zusammenhang mit den schweren Straftaten der Lina E. Das war keine Form von Vigilantismus, das war schwere Gewaltkriminialität.
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