Bild grüne Gurke

Migrantenschreck und der Schreck danach

Photo Pistole der Marke Walther

Migrantenschreck wird zum Schrecken für die Besteller

Wer eine als Migrantenschreck® oder Antifaschreck bezeichnete Waffe kauft hat bald engen Kontakt mit Staatsanwalt und Strafrichter.

Eine ungarische Firma vertreibt Waffen, die Hartgummigeschosse verschießen. Mündungsenergie zwischen 80 und 125 Joule. Dafür benötigt man nach deutschem Recht eine Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte) und für das Spazierenführen einen Waffenschein. Und dann wäre da noch der Papierkrieg für den Transport der Waffe von Budapest nach Kleinkleckersdorf. Denn einfach so verschicken darf man Waffen innerhalb der EU nicht.

Der unerlaubte Besitz und das unerlaubte Führen einer solchen Waffe hat eine genauso hohe Strafdrohung wie der unerlaubte Besitz und das unterlaubte Führen einer Polizeipistole, bsps. 9mm Para.

Der kleine Waffenschein hilft da nicht weiter.

Tipp vom Strafverteidiger: Finger von lassen! Wenn Sie so ein Ding haben, beauftragen Sie uns!

Nachtrag 03.02.2017:

Die Süddeutsche berichtet am 02.02.2017 ausführlich: „Ich will ja keine Flüchtlinge töten. Es geht um einen Denkzettel“

Wenn Sie so ein Ding bestellt haben, sollten Sie sich bei einem auf das Waffenrecht spezialisierten Verteidiger melden. Sie meinen, das sei schon nicht so schlimm?

Die Strafe für den Revolver bietet der Gesetzgeber noch günstig an: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, § 52 III Nr. 2a WaffG.
Die Pistole ist im Regelfall ohne Freiheitsstrafe nicht zu haben: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, § 52 I Nr. 2b WaffG.
Über diesen schwer nachvollziehbaren Umstand haben wir schon berichtet: Auflösung zum Adventsrätel

Nachtrag 20.07.217:

Lange hat es in Berlin gedauert. Hier fanden die Durchsuchungen am 19.07.2017 statt. Wir wir hörten, sollen die Polizeibeamten an einigen Stellen fündig geworden sein.  In den Asservatenkammern stapeln sich die Migrantenschreck – Waffen.

Bei uns klingelt das Telephon …

Maas will Waffenrecht verschärfen

Was ich seit Jahren von Maas halte kann man auf unserer Hauspostille nachlesen: Maas

Jetzt brillierte er wieder und kennt den Unterschied von Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht, der Herr Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

Der Minister schlug eine Verschärfung des Waffenrechts vor, der noch vor Erteilung eines Waffenscheins der Verfassungsschutz angefragt werden sollte. Der solle prüfen, ob über den Antragsteller Erkenntnisse aus dem extremistischen Bereich vorlägen.
Quelle: ZEIT ONLINE 28.11.2016

Wie kommt er auf die Idee?

Reichsbürger würden zunehmend gewaltbereiter, warnt Bundesjustizminister Heiko Maas. Sie dürften gar nicht erst an Waffen kommen.

Was für eine Schlagzeile: Deutsche Olympioniken[1] werden vom Verfassungschutz überprüft.

  1. [1]-jedenfalls wenn sie an Schießwettbewerben teilnehmen.

Waffenbehörde dreht frei

bull-46369Wer denkt, daß mit der Änderung des § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG (Bundesjagdgesetz) die Querelen um die halbautomatischen Waffen für die Jagd beendet sind, muß eine Brandenburger Waffenbehörde erst noch kennenlernen. Wir berichteten bereits darüber, daß die Waffenbehörde noch drei Tage vor der klarstellenden Gesetzesänderung einen Antrag auf Eintragung in eine WBK ablehnte: Ein Schuft, wer böses denkt?.

Die Beamten haben nicht nur den Antrag negativ beschieden, sondern die Gelegenheit für eine Strafanzeige wegen des unberechtigten Erwerbs einer Schusswaffe gern. § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG erstattet.

Ehe jetzt wieder eigenartige Kommentare hier eingehen: Nach einer Pressemitteilung aus dem April 2016 der Pressestelle der Polizei Brandenburg ist wie folgt zu verfahren:

Anträge auf Erteilung einer WBK bzw. Eintragung in eine WBK gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG für derartige Waffen werden entgegengenommen, ihr Eingang schriftlich mit den Hinweisen (s.o.) bestätigt und die Bearbeitung unter Hinweis auf die unklare Rechtslage ausgesetzt.

Oups, das müssen die Beamten in ihrem Eifer wohl übersehen haben, zwei Tage vor Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt.

Es soll eine verwaltungsinterne Handlungsanweisung geben:

in der darauf hingewiesen wird, dass von der Strafbewehrung betroffene Jäger sich im Hinblick auf die jahrzehntelang abweichend ausgeübte Verwaltungspraxis vermutlich erfolgversprechend auf einen Verbotsirrtum gem. § 17 StGB berufen könnten.

Ist das der Erlaß vom 04.April 2016 des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg?

Für sachdienliche Hinweise, insbesondere Übersendung der Verwaltungsanweisung und des Erlasses, bin ich – wie immer – sehr zu Dank verbunden.

Ein Schuft, wer böses denkt?

Die Entscheidung des BVerwG v. 07.03.2016 zu Halbautomaten auf der Jagd hatte ich bereits auf unserer Hauspostille unter dem Titel Ideologie frißt Hirn verrissen. Der Gesetzgeber hat verblüffend schnell reagiert und das Bundejagdgesetz „repariert“.

Das Gesetz wurde am 08. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 23. September hat der Bundesrat zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt wurde es erst am 09. November 2016 verkündet, so daß es am 10. November 2016 in Kraft trat.

Für die anstehenden Drückjagden hat sich ein Mandant einen Halbautomaten zugelegt. Die Waffenbehörde hat die Eintragung der Waffe in die WBK mit Schreiben vom 07.11.2016 – drei Tage vor dem förmlichen Inkrafttreten des Gesetzes – verweigert:

Ihrem Mandanten wurden waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt, da er das Bedürfnis als Jäger nachgewiesen hat. Mit Urteil vom 07.03.2016, Aktenzeichen BVerwG 6 C 60.14 hat das Bundesverwaltungsgericht, festgestellt, dass Jäger kein berechtigtes Interesse zum Besitz halbautomatischer Langwaffen haben, die aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Waffe die Verwendung eines größeren Patronenmagazins von mehr als zwei Patronen zulassen, da diese einem generellen gesetzlichen Erwerbs- und Besitzverbot für jagdliche Zwecke unterliegen.

Ich habe da ein Wort für: Eklig! Ideologie frißt Hirn.

Disclaimer

Allenthalben liest man, daß die Waffenbehörden mit Amtshilfe von Spezialkommandos der Polizei, tragischerweise auch mit tödlichem Ausgang, Waffen bei Menschen abholen, die diese Waffen rechtmäßig, also mit Erlaubnis erworben haben, aber die Berechtigung wieder verloren.

Momentan scheinen die selbsternannten Reichsbürger ins Visier zu geraten. Morgen werden es die Wutbürger sein und bis übermorgen kann ich nicht in die Zukunft gucken.

Jedenfalls sind es Gesinnungen, die auf dem Prüfstand sind. Das Gesetz erklärt genau, welche Gesinnungen den Menschen unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes machen; Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die (§ 5 WaffG):

2. Mitglied
a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Falls einer der Entscheidungsträger das liest; ich bin kein Reichsbürger, kein Wutbürger. Auch 2. a) und b) treffen auf mich nicht zu. Ich stehe mit beiden Beinen auf der FDGO und käme nie auf den Gedanken, die auswärtigen Belange der Bundesrepublik zu gefährden.

Das mit dem friedlichen Zusammenleben der Völker macht mich ein wenig nervös, da ich als Einzelner durchaus die Meinung vertrete, daß Kriege gerechtfertigt sein können. Wenn ich es genau überlege: Nur, um das friedliche Zusammenleben der Völker wiederherzustellen.

Ich hätte nie gedacht, daß es soweit kommt, daß ich aus Angst vor staatlichem Handeln eine Gesinnungserklärung abgebe. Aber ich bin halt deutsch. Das ist ja Tradition in Deutschland. Gelebte Tradition.

Ich übertreibe?

Vor mir liegt eine Akte. Der alte Herr wurde ausgebremst und mußte eine Notbremsung machen. Der Fahrer baute sich drohend neben seinem Fenster auf und bedrohte ihn voller Wut „Ich bring Dich um, Du Sau!“ und schlug gegen das Fenster. Der Mandant sprüht Pfefferspray durch den Fensterspalt.

Die Durchsuchung seines Hauses und der Abtransport seiner Waffen und Dekowaffen und leeren Patronenhülsen und und und nahm mehrere Stunden in Anspruch. Ein Protokoll der Sicherstellungen liegt nach über einer Woche immer noch nicht vor.

Der Mann ist immer noch Tagesgespräch in der Siedlung. Aber mittlerweile haben wir eine Anhörung der Waffenbehörde.

Manchmal macht der Beruf so gar keinen Spaß.