Migrantenschreck und der Schreck danach
Migrantenschreck wird zum Schrecken für die Besteller
Wer eine als Migrantenschreck® oder Antifaschreck bezeichnete Waffe kauft hat bald engen Kontakt mit Staatsanwalt und Strafrichter.
Eine ungarische Firma vertreibt Waffen, die Hartgummigeschosse verschießen. Mündungsenergie zwischen 80 und 125 Joule. Dafür benötigt man nach deutschem Recht eine Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte) und für das Spazierenführen einen Waffenschein. Und dann wäre da noch der Papierkrieg für den Transport der Waffe von Budapest nach Kleinkleckersdorf. Denn einfach so verschicken darf man Waffen innerhalb der EU nicht.
Der unerlaubte Besitz und das unerlaubte Führen einer solchen Waffe hat eine genauso hohe Strafdrohung wie der unerlaubte Besitz und das unterlaubte Führen einer Polizeipistole, bsps. 9mm Para.
Der kleine Waffenschein hilft da nicht weiter.
Tipp vom Strafverteidiger: Finger von lassen! Wenn Sie so ein Ding haben, beauftragen Sie uns!
Nachtrag 03.02.2017:
Die Süddeutsche berichtet am 02.02.2017 ausführlich: „Ich will ja keine Flüchtlinge töten. Es geht um einen Denkzettel“
Wenn Sie so ein Ding bestellt haben, sollten Sie sich bei einem auf das Waffenrecht spezialisierten Verteidiger melden. Sie meinen, das sei schon nicht so schlimm?
Die Strafe für den Revolver bietet der Gesetzgeber noch günstig an: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, § 52 III Nr. 2a WaffG.
Die Pistole ist im Regelfall ohne Freiheitsstrafe nicht zu haben: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, § 52 I Nr. 2b WaffG.
Über diesen schwer nachvollziehbaren Umstand haben wir schon berichtet: Auflösung zum Adventsrätel
Nachtrag 20.07.217:
Lange hat es in Berlin gedauert. Hier fanden die Durchsuchungen am 19.07.2017 statt. Wir wir hörten, sollen die Polizeibeamten an einigen Stellen fündig geworden sein. In den Asservatenkammern stapeln sich die Migrantenschreck – Waffen.
Bei uns klingelt das Telephon …





