BKA will nicht für Katzen zahlen

Intererssant, welche Themen von der Presse für veröffentlichungswürdig befunden werden. Die Bild-Zeitung beispielsweise am 16. Februar:

BKA will nicht für Katzen von Nazi-Braut … zahlen.

Weder in der Bild-Berlin, noch der Berliner Zeitung und auch nicht in der Berliner Morgenpost fand ich jedoch eine Erklärung dafür. Ob die Nachricht wohl stimmt? Wieso soll derjenige, der einen Auftrag vergibt, nicht für die Kosten aufkommen? Sicherlich kommt die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht in Betracht. Wenn kein anderer haftet, bleibt die Landeskasse. Das entschied für Lagerkosten schon fast auf den Tag genau vor vier Jahren der BGH: Staat haftet für Lagerkosten

Post aus Niederbayern

Zitat

Noch in Kraft?

Ich bin nicht besonders geschichtsfest. Die Post des Leitenden OStA erinnert mich aber an das Preußische Allgemeine Landrecht. Gilt das dort immer noch?

Teure Geschenke – § 37b EStG

Mich trifft der Schlag in Form eines Steuerbescheides aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung.

Wir sollen pauschal die Steuern für Geschenke übernehmen. Für Arbeitnehmer kenne ich das ja. Für Geschäftsfreunde und für Mandanten war mir die Regelung schlicht unbekannt, und ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz: § 37b EStG, denn das zweite Wort der Vorschrift lautet „können“!

Der Liebesbrief des Finanzamtes sieht das so:

Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist eine neue Vorschrift in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden (§ 37b EStG), nach der aus Vereinfachungsgründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € mit 30 % pauschal versteuert werden können (z. B. Belohnungsessen, Geschenke usw.).

Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer sind die Aufwendungen des Arbeitgebers zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Pauschalierungsvorschrift gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Sachzuwendungen, die Firmen und Betriebe an Kunden und Geschäftsfreunde gewähren. Allerdings sind Sachzuwendungen, deren Anschaffungs oder Herstellungskosten 10,00 € nicht übersteigen (z. B. Kugelschreiber, Kalender, Flasche Wein usw.), als sog. Streuwerbeartikel von der Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG ausgenommen.

Nun werde ich mir die „Geschenke“ erst einmal daraufhin ansehen, ob es nicht simple Annehmlichkeiten ohne geldwerten Vorteil sind.

Tank – Das Buch

Olaf Tank, auch bekannt als „Der Abzocker-Anwalt“ hat es in den Buchhandel geschafft.

Tote Ratten für den Tankwart.

Die freien Assoziationen im Titel sind wohl gewünscht.

Fazit: Auch ein Abzocker-Anwalt ist nur ein Mensch. Einblicke in eine gescheiterte Sozialisierung, Voyeure willkommen!

Oder gibt es ihn bald auch als „Tank- Der Film“, der Verlag bietet auch Filmprodkuktionen?

Die Leser des Lawblogs des Kollegen Vetter haben den Kommentar wohl nicht ernst genommen.

Ein Deppendorf verhört den Bundespräsidenten

Ich mag ihn nicht aber er ist mein Bundespräsident. Dem Amt ist durch das gestrige „Interview“ schwerer Schaden zugefügt worden. Der zweite von der Presse den Medien demontierte Bundespräsident.

Nun laßt uns gemeinsam gucken, wen wir als nächsten Bundespräsidenten durch die Presse Medien demolieren lassen.

Einen Heiligen möchte ich nicht gerne an dieser Position sehen, steht monentan wohl auch nicht zur Disposition.

Vielleicht jetzt eine Lesbe oder einen Schwulen? Bittschön mit Migrationshintergrund, das hebt uns von den Amis ab. Irgendjemand mit körperlichen Gebrechen zur Hand? Wie wäre es mit einem resozialisierten Verbrecher oder einem Steuerhinterzieher?

Nein, eine Mutter. Eine Mutti wäre gut!

Das ist es! Eine Mutti!

Da ist es dann auch ganz einfach, sie zur rechten Zeit wieder aus dem Amt zu jagen. Angesichts der Zustände an den deutschen Schulen ist sie bestimmt schon gegenüber Lehrern ausfällig geworden, hat vielleicht einmal im Freundeskreis erbost geäußert, daß man da einmal mit dem Maschinengewehr in der Senatsverwaltung aufräumen müßte.

Ja, eine Mutti for President!