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Hätt ick nich jedacht

Prozessauftakt nach Erpressung von Supermarktkette

Diese Meldung eines Senders (ARD) verwirrte mich vollständig. Wer hätte das gedacht? Supermarktketten sind bei vielen nicht beliebt, aber daß diese unschuldige Menschen erpressen?

Und dann ging es fröhlich in anderer Sache weiter:

Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl erlassen

Sorry, von einem Journalisten des ÖRR erwarte ich Grundkenntnisse der Prinzipien der Gewaltenteilung! Nur der Richter darf einen Haftbefehl erlassen, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG! Das ist kein Spezialwissen.

Als ich mich  vor über 10 Jahren schon einmal darüber maßlos aufgeregt habe, hat Klabauter u.a. kommentiert:

Würde im Wirtschaftsteil einer Zeitung ein Journalist Brutto und Netto oder Dividende und Zins verwechseln, der Leser würde es merken und der Schreiber flöge vermutlich hinaus oder würde wenigstens in die Lokalredaktion zur Nachreifung umgesetzt; über juristische Dinge darf jeder schreiben, was er will und die Leserschaft, die es oft auch nicht weiß, nimmt das alles für bare Münze.

Es ist nicht besser geworden.

Kürzlich in den Fernsehnachrichten (ÖRR) über einen Strafprozeß:

… wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt …

Strafen haben keine räumlichen Ausdehnungen! Sie können nicht länglich sein, schon gar nicht lebenslänglich.

Sorry, das mußte mal wieder raus …

4 Kommentare
  1. Hansi
    Hansi sagte:

    Als Polizeibeamter beim nachbarschaftlichen Grillen… wenn du da mal in der Diskussion was sagst… was kriegt man zu hören? „Das kann nicht stimmen, auf Facebook wurde was anderes gesagt“ „Ich schaue regelmäßig Krimis…“ Ab dem Zeitpunkt hab ich mich aus diesen Diskussionen verabschiedet. *lach*

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  2. laser marking machine
    laser marking machine sagte:

    Hatt ma nich jedacht, dass des so anstrengend is, mit jedan zu reden, der jo net mal die Grundlagen vom Waffengesetz verstehd. Des is echt wie, wenn a Journalist Netto und Brutto verwechselt – na, des kriemt bei juristischen Sachverhalten a bissl komisch aus. Aber hey, wer braucht des schon, wenns ales in die Lokalredaktion schickt? I finds amüsant, wie die Diskusionen ablaufen – ales was auf Facebook stand, des is ja jetzt plötzlich falsch. I sag, a bissl Sachkunde is net verkehrt, aber a bissl Humor wär auch guat, oder?

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  3. tom
    tom sagte:

    Betreff: „lebenslängliche“ Freiheitsstrafe.

    Beim Verfasser musste etwas raus, das verstehe ich, doch scheinen die Dinge so klar gar nicht zu sein, wie geglaubt:

    Im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 wird stets das Adjektiv lebenslänglich verwendet;[3] während der Zeit des Nationalsozialismus wurde daraus teilweise lebenslang[4] (außerhalb des Strafgesetzbuches gab es aber auch schon früher Gesetze mit der Bezeichnung lebenslang).[5] Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik wurde es 1953 durchgehend zu lebenslang geändert;[6] das Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik behielt das Wort lebenslänglich.[7] Das Strafgesetzbuch der Schweiz verwendet lebenslänglich,[8] das Strafgesetzbuch von Österreich lebenslang.[9]
    Quelle: Wikipedia – auch wenn stets kritisch zu beäugen, scheint das so falsch nicht zu sein

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