Rechtsschutzversicherungen und ihre Empfehlungen

Rechtsschutzversicherungen sind aus dem Leben der Rechtsanwälte nicht mehr wegzudenken. Zahlen sie doch so manches Mal die Vergütung des Rechtsanwaltes. Aber machen wir uns nichts vor: Das Interesse der Rechtsschutzversicherungen besteht darin, Beiträge einzunehmen und die Ausgaben möglichst gering zu halten.

Wir übernehmen in der Regel für unseren Mandanten die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung, ob eine Deckungszusage erteilt wird. Einer unserer Auftraggeber wollte uns Arbeit ersparen und hat selbst bei seinem Versicherer nachgefragt, ob dieser die Kosten für seine Verteidigung in einer Waffenstrafsache übernimmt. Die Versicherung schrieb ihm, daß sie weitere Angaben benötigt. Er kommt damit verständlicherweise nicht weiter und legt mir das Schreiben auftragsgemäß vor. Bei diesen Zeilen stieg dann mein Blutdruck in beängstigende Höhe:

Als Rechtsanwaltskanzlei wird von der Rechtsschutzversicherung eine überörtliche Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern in der Rechtsform einer PartmbB (Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung) benannt. Diese Kanzlei unterhält in Deutschland 10 Standorte, in Berlin ist nur ein Rechtsanwalt tätig. Dieser wirbt mit acht Tätigkeitsschwerpunkten. Strafrecht oder gar das Waffenrecht gehört nicht dazu. Keiner der zahlreichen auf der Website der Kanzlei aufgeführten Rechtsanwälte führt als Schwerpunkt das Waffenrecht auf. Auf der gesamten umfangreichen Website gibt es keinen Bezug zu Waffen. Eine wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei.

Da wird behauptet, die Versicherung hätte eine Verpflichtung zur – ungefragten – Benennung einer Rechtsanwaltskanzlei. Selbst Schuld, wenn er einen anderen Rechtsanwalt wählt, was ihm selbstverständlich freisteht.

Cui bono?

Ein altruistischer Hinweis der Rechtsschutzversicherung? Oder ist der Hinweis Deep Throats aus dem Film „Die Unbestechlichen“ zu befolgen: Follow the money?

„Cui bono?“ (Wem zum Vorteil?), eine Phrase, die dem römischen Richter Lucius Cassius zugeschrieben wird und die auch von Cicero in seinen Reden verwendet wurde. Sie stellt die Frage nach dem Nutznießer einer Tat, um den Täter zu finden.

Wollen wir wetten? Die Rechtsschutzversicherung hat mit der Kanzlei eine Rahmenvereinbarung getroffen? Eine Rahmenvereinbarung, die die Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütungen begrenzt? Die Begrenzung der Vergütung wird durch die Menge der „Zuweisungen“ der Versicherung kompensiert?

Sie wollen glauben, daß diese Vereinbarung nicht zum Nachteil des Versicherten wirkt?

Glauben Sie, was Sie wollen!

Wir haben keine Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutzversicherungen getroffen. Weder sind wir von einzelnen „großen“ Mandanten noch von Rechtschutzversicherungen abhängig.

Viele Verbände und ehemalige Mandanten empfehlen uns. Dafür erhalten sie keine Gegenleistung. Unsere Arbeit ist unsere Visitenkarte und unsere Erfolge sprechen sich rum.

Wenn Sie einen unabhängigen Sachwalter Ihre Interessen beauftragen wollen, Sie erreichen uns hier

 

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