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Wenn es doch nur so einfach wäre

Bild Knüppel im SackAus meiner Reihe Jounalistenbeschimpfung nachfolgend Gedanken zum Beitrag in der Welt v. 22.06.2014 „Enormes Qualitätsgefälle bei deutschen Rechtsanwälten“ von Joachim Wagner, der seit Tagen die Anwälte beschäftigt.

Am Beispiel eines „schwarzen Schafes“ wird der Niedergang der Anwaltschaft beschrieben. So weit, so nicht gut! Lassen Sie mich einige der Aussagen hinterleuchten.

Durchschnittlich 27 Prozent der Absolventen bestehen das zweite Examen mit „ausreichend“ und haben aufgrund des Überangebots von Juristen auf dem Markt keine Chance. In einigen Bundesländern sind es sogar 40 Prozent. Die meisten von ihnen haben keine Alternative zum Anwaltsberuf, können zum Beispiel nicht Richter werden.

Hier wird eine Korrelation zwischen Examensnoten und Marktchancen behauptet aber nicht belegt. Ich bin im Vorstand der Rechtsanwaltskammer derzeit in der Abteilung zuständig, die für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuständig ist und habe jeden zweiten Tag die Zulassungsakten mit den Zeugnissen und Lebensläufen der Bewerber auf dem Tisch. Selbst die großen Anwaltsfabriken stellen Berufsanfänger mit „schlechten“ Noten ein. Warum? Die Bewerber stechen aus der Masse durch qualifizierende Besonderheiten heraus. Promotion, Auslandsaufenthalte, Fremsprachen, Veröffentlichungen, etc.

Wie das? Schlechte Noten und Promotion? Ja. Die Promotionsordnungen sind sehr unterschiedlich und der Dr. muß kein Dr.iur. sein.

Und schlechte Noten sind sehr sehr relativ. Schauen Sie sich ‚mal die Statistiken des Bundesministeriums der Justiz an. Beispielsweise 10 Jahre alte Zahlen (2004, damals war alles besser!)

  • Erstes Staatsexamen
  • knapp 13.000 geprüfte Kandidaten
  • nur 74 % haben bestanden. Also eine Bestenauswahl!
  • von den knapp 10.000 Bestandenen haben nur 25 mit „sehr gut“ bestanden!
  • Diese 25 verteilen sich auf acht Bundesländer, in den anderen gab es kein „sehr gut“
  • 2.7 % haben mit gut bestanden[1]
  • Bei Juristen gibt es die Besonderheit, daß es eine Notenstufe mehr gibt: „voll befriedigend“ und „befriedigend“
  • „voll befriedigend“ haben nur 13 % der geprüften Kandidaten erreicht, „befriedigend“ 27,6 %
  • „ausreichend“ 30,9 %
  • Zweites Staatsexamen (Richterexamen)
  • von den ca. 11.000 geprüften Juristen haben nur 85 % das Examen bestanden.
  • nur 8 mit der Note „sehr gut“ aus nur vier Bndesländern.
  • 2.2 % „gut“, 15,8 % „vollbefriedigend“, 35,7 % „befriedigend“ und 31,7 % „ausreichend“

Im Großen und Ganzen hat sich in den letzten 20 Jahren an den Statistiken nichts geändert. Mit fortschreitender Berufserfahrung wird die Examensnote immer irrelevanter – wenn sie denn überhaupt etwas über die Qualität der beruflichen Arbeit aussagt. Ich kenne viele Kollegen – und – deren Kennzahlen und Examensnoten. Ich hatte noch nie den Eindruck, daß die erfolgreichen Kollegen überdurchschnittlich gute Examensnoten haben.

Der Autor hat auch diverse Vorschläge, der Reihe nach:

Dagegen helfen nur höhere Zulassungsbeschränkungen an juristischen Fakultäten und eine zweite, praktische Ausbildungsphase, die auf die verschiedenen Sparten juristischer Berufe vorbereitet und in der Richter, Anwälte oder Verwaltungsjuristen qualifiziert werden.

Dass Thema ist nun wirklich durch, das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, daß der Berufszugang nicht derart beschränkt werden darf. Zu viel verlangt von einem Journalisten, daß er das recherchiert oder zumindest nach numerus clausus googelt und zur gleichnamigen Entscheidung des BVerfG gelangt? Sechs, setzen!

Und der Vorbereitungsdienst nach dem Ersten Staatsexamen, das Referendariat, ist genau das, was der Autor fordert.

Es werden zahlreiche (angebliche) Mißstände aufgelistet, u.a.:

Besonders groß ist die Klagefreudigkeit in Ostdeutschland. In Sachsen klagen Hartz-IV-Empfänger dreimal so häufig wie in Nordrhein-Westfalen. Die Motoren, die diese Maschinerie am Laufen halten, sind Anwälte. In Thüringen hat der Rechtsanwalt … 2010 sage und schreibe 6300 Widersprüche eingelegt und 5300 Klagen erhoben. Um sich gegen diese Widerspruchs- und Klagewelle eines einzigen Anwalts zu stemmen, haben das betroffene Jobcenter bis zu zehn Mitarbeiter und das Sozialgericht Nordhausen bis zu zehn Richter zusätzlich eingesetzt.

Was will er uns damit sagen? Es wäre besser gewesen, staatlicherseits die Ressourcen in die Entscheidung der Anträge der Hartz-IV-Empfänger zu stecken, anstatt in die Abwehr der Klagen, von denen nahezu jeder zweiten stattgegeben wird und nur ca. 10 % abgewiesen werden? (WELT v. 20.05.2013)

Wie sieht die Lösung des Herrn Redakteurs aus: Nein, sehr geehrter Hartz-IV-Empfänger, ich mach die Klage nicht, das rechnet sich nur bei massenhafter Betreibung? Oder noch gemeiner (jedenfalls für die Gerichte und Behörden): Der Anwalt drückt dem potentiellen Mandanten einen vorbereiteten Zettel in die Hand, der alle Formalien der Klage enthält und fordert ihn auf, die Begründung selbst zu schreiben, es ist ja sowieso egal, wie die Klage begründet ist, sie wird sowieso Erfolg haben? Das Gejaule der Gerichte und Agenturen möchte ich nicht hören, wenn die Zustellungen an den Kläger selbst erfolgen müssen und sie sich mit dessen Argumenten auseinander setzen müssen, zumindest lesen müssen. Ich denke, die Gerichte sind in den beschriebenen Fällen, Standard-Fällen, dankbar, daß die Klagen nicht besonders begründet werden. Das würde weiteren Aufwand bedeuten, der angesichts des notwendigen Procederes nur aufhalten würde.

Dann kriegt die Anwaltsgerichtsbarkeit ihr Fett weg:

Anwaltsgerichtsbarkeit? Ein zahnloser Tiger

Was ist zu tun? Die Anwaltschaft sollte die Diskussion über Ethik-Richtlinien wieder aufnehmen, um sich einen Kompass zu geben. Zwar hat sich das Anwaltsparlament 2011 gegen einen Kodex ausgesprochen, aber das war offenbar eine Funktionärsentscheidung, die im Widerspruch steht zur anwaltlichen Basis. Denn nach einer empirischen Umfrage[2] befürworten 77 Prozent der Anwälte berufsethische Richtlinien. Es ist nicht einzusehen, warum sich Banken und Unternehmen freiwillig Professional-Governance-Regeln für gute Unternehmensführung unterwerfen, die Advokatur hingegen nicht.

Funktionärsentscheidung – das ist was Schlechtes!

Genauso schlecht wie der Gesetzgeber! Entscheidung demokratisch legitimiert = Funktionärsentscheidung. Was für ein Demokratieverständnis?

Aber vielleicht beschäftigt sich der Herr Journalist auch mit den möglichen Gründen dieser Entscheidung, mit der breit geführten Diskussion, beispielsweise bei uns veröffentlicht: hier?

Mit Verlaub, Herr Wagner, ich möchte mich nicht mit Banken und Unternehmen vergleichen lassen. Noch bin ich unabhängiges Organ der Rechtspflege, besonderen Regeln unterworfen, die mir den Wettbewerb mit Banken und Versicherungen – aus guten Gründen – nicht gestatten. Aber Ihnen ist insofern Recht zu geben, als die Tendenzen dahin gehen, den Beruf völlig frei zu geben. Ich werde damit leben können, wahrscheinlich erfolgreicher als mit den „Behinderungen“ meines Berufsrechts. Der Rechtsstaat auch? Wenn Sie mir die paar noch verbliebenen Rechte nehmen, können Sie mich auch nicht mehr den Beschränkungen des Berufsrecht unterwerfen.

Das Beste kommt zuletzt:

Die Disziplinargerichtsbarkeit bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Architekten und Heilberufen ist schon vor Jahren den Straf- beziehungsweise Verwaltungsgerichten übertragen worden. Allein die Anwaltschaft hat bisher das Privileg verteidigt, über ihre Mitglieder selbst zu Gericht zu sitzen. Diese Sondergerichtsbarkeit sollte abgeschafft und der Strafjustiz übertragen werden. Denn die Anwaltsgerichtsbarkeit, die die Einhaltung des Berufsrechts durchzusetzen hat, war bisher ein zahnloser Tiger. Solange Anwälte oder eine Mehrheit von Anwälten über Kollegen zu Gericht sitzen, stehen sie im Verdacht, nach dem Prinzip zu handeln: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.[3]

Wenn Sie schon selber nicht in der Lage sind, Ihre Behauptungen zu überprüfen, gibt es keine Fachleute, die Sie fragen können? Oder wollen Sie die nicht bezahlen?

Kontrollfrage vorweg: Meinen Sie, es dient der Unabhängigkeit der Rechtsanwälten von staatlichen Institutionen – dem Herausstellungsmerkmal der deutschen Anwaltschaft – wenn der Richter, den ich erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt habe, über mich zu Gericht sitzt? De facto tut er es schon. Aber ist das gut?

Die wirklich wichtigen Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer stehen zur Überprüfung durch die Anwaltsgerichtshöfe. Diese sind mit fünf Richtern besetzt, darunter zwei Richtern des jeweiligen Oberlandesgerichtes. Deren Entscheidungen können vom Bundesgerichtshof überprüft werden, dessen Anwaltssenat ebenfalls aus Anwälten und Richtern besetzt ist.

Nichts anders gilt bspw. für die Berufsgerichte der Heilgerichtsbarkeit, die sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern aus den Berufsgruppen der jeweiligen Heilberufe zusammensetzen. Ich habe das jetzt nicht für die anderen freien Berufe überprüft, vermute jedoch dort ähnliche Regelungen. Ihre Behauptung ist schlicht falsch!

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ein zahnloser Tiger? Ja, genauso wie die sonstige Gerichtsbarkeit auch. Denn auch für die Anwaltsgerichtsbarkeit gilt der Grundsatz, daß sie nur gesetztes Recht anwenden darf. Und die Entscheidungen werden nicht selten aufgehoben. Häufig vom Bundesverfassungsgericht! Die Kammern dürfen sich dann durchlesen, daß sie die Einhaltung von Regeln fordern, die keine gesetzliche Grundlage haben.

Wer lesen kann, soll lesen. Die Entscheidungen sind für jedermann leicht zu recherchieren. Na ja, offensichtlich nicht jedermann.

Nocheinmal: Die Situation von Anwälten und den anderen freien Berufen unterscheidet sich dadurch, daß viele Anwälte regelmäßig vor Gerichten auftreten. Die Stellung des Anwaltes bringt es mit sich, daß anläßlich der Vertretung der Mandanten Konflikte mit den Gerichten im System angelegt sind. Den Gerichten dann die berufsrechtliche Kontrolle zu übergeben, ist mit dem Konzept der freien Advokatur nicht vereinbar. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

Ich habe es daher immer als falsch empfunden, wenn Anwälte dem Richterdienstgericht angehören.

  1. [1]Die Prozentangaben beziehen sich auf die geprüften Kandidaten, nicht die Bestandenen!
  2. [2]Hauptsache ein Fremdwort! Nicht eine Umfrage, sondern eine Umfrage, die sich auf wissenschaftliche Erfahrung stützt, um Erkenntnisse zu gewinnen
  3. [3]Nach meiner Erfahrung: Eher zwei!

Juristisch betrachtet

Ich schätze die Kommentare von Marcel Fürstenau auf der Deutschen Welle. Aber das hier verlangt nach Richtigstellung[1]:

Die von Zschäpes Verteidigern gewählte Prozess-Strategie des absoluten Schweigens mag aus deren juristischer Perspektive plausibel sein, mitfühlend ist sie jedoch keinesfalls.

Woher wissen Sie, daß es die von den Verteidigern gewählte Strategie ist? Bei uns entscheiden die Angeklagten über die Strategie. Selbstbestimmt. Nach ausführlicher Erörterung mit den Verteidigern. Darf sich der Rechtsstaat Verfahren leisten, die Ihren Wünschen um Mitgefühl entsprechen? Würden Sie eine Verteidigerin wählen, die das Mitgefühl zur Maxime erklärt und Ihnen abriete, vom Schweigerecht, dem existentiellen Grundrecht des Angeklagten, Gebrauch zu machen?

Natürlich ist es ihre professionelle Pflicht, das Beste für ihre Mandantin herauszuholen. Aber unausgesprochen den Eindruck zu erwecken, Zschäpe könnte unschuldig sein, wirkt angesichts der erdrückenden Indizien- und Beweislage fast schon erschreckend.

Es gibt keine professionelle Pflicht, das Beste für die Mandantin herauszuholen. Es gibt die unabdingbare Pflicht, die Rechte der Mandantin zu wahren und zur Geltung zu bringen – wenn sie es will. Ich hoffe, die Verteidiger sprechen das auch aus, daß jeder Angeklagte bis zur rechtskräftigen Verurteilung unschuldig ist. Das dürfte doch wohl Allgemeingut sein? Und wieder: Würden Sie eine Verteidigerin wählen, die während der Verhandlung den unausgesprochenen Eindruck erweckt, Sie seien schuldig – obwohl Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, sich nicht zur Sache einzulassen?

Besonders erschreckend:

Niemand kann Zschäpe dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Ihre Verteidiger könnten sie dazu bewegen, tun es aber leider nicht.

Wenn ich mir Protokolle aus unserer dunklen Geschichte anschaue, gab es schon einmal Verteidiger, die das taten. Und wieder: Möchten Sie eine Verteidigerin, die Sie dazu bewegt, sich selbst zu belasten? Welch ein Alptraum!

Juristisch betrachtet geht es einzig und allein um den Nachweis und die Bestrafung individueller Schuld

Wieso diese Einschränkung: „Juristisch betrachtet“? Als wäre die Juristerei ein Paralleluniversum. Es geht einzig und allein um den Nachweis und die Bestrafung individueller Schuld! Um nichts anderes! Die Juristerei ist dafür das Werkzeug, die Wissenschaft, um den richtigen Weg zu erkennen. Der Weg ist Gesetz!

Und unsere Gesetze haben, Gott sei Dank, christliche Wurzeln:

Ursprünglich ist ‚Gesetz’ nicht ein juristischer Begriff, der auf Verhaltensweisen und Haltungen ausgerichtet ist, sondern ein theologischer Begriff, den die Bibel selber am besten wiedergibt mit dem Wort „Weg“ (hebräisch derek, griechisch hodos): ein Weg, der angeboten wird.[2]

  1. [1]Die Zitate, soweit nicht anders vermerkt, entstammen: NSU-PROZESS, Kommentar: Ein Jahr quälende Wahrheitssuche, Marcel Fürstenau, 06.05.2014 DW
  2. [2]Päpstliche Bibelkommission, Bibel und Moral, Biblische Wurzeln des christlichen Handelns, RN 5

Die ganze Welt schaut auf eine Möwe

Oder haben Sie auf den Schornstein der Sixtinischen Kapelle geblickt, auf dem sich die Möwe zum Vergnügen der Zuschauer gesetzt hatte und Spuren hinterließ?

Ansonsten bin ich wieder frustriert von der Berichterstattung in den Medien, die sich durch dummes Geschwätz und Unwissenheit auszeichnet. Den Journalisten ist das A & O unbekannt, selbst im auf ihr Metier übertragenen Sinne. Sollte ein Journalist nicht wissen: „Wer „a“ sagt, muß auch „b“ sagen!“? Stundenlang wurde man von den Schlagzeilen „Franziskus I.“ belästigt, bis sich sogar der Vatikan am späten Abend zur Nachhilfe veranlaßt sah und darauf verwies, daß es in Ermangelung eines Franziskus II. noch keinen „I.“ gäbe.

Die ganze Welt geht davon aus, daß der Papst den Namen Franziskus mit Bezug auf Franz von Assisi wählte – so jedenfalls die ununterbrochene Nachrichtenschwemme. Das deutschsprachige Heiligenlexikon weist 15 Einträge des Namens „Franziskus“ nach. Franziskus selbst gab keinen Hinweis auf die Gründe seiner Namenswahl:

Annuntio vobis gaudium magnum;
habemus Papam:

Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum,
Dominum Georgium Marium
Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Bergoglio
qui sibi nomen imposuit Franciscum
Quelle:Vatican.va

Am nächsten Tag kommt über alle Sender, auch die Tagesschau, die Nachricht, daß sich der Papst bei Maria, wie bereits auf der Benediktionslogia angekündigt, für seine Wahl bedankt habe und zeigt ein Video. Der Katholik reibt sich die Augen: Der Papst bedankt sich für seine Wahl? Ich habe doch den Segen und die kurze Ansprache aufmerksam am Bildschirm verfolgt, und erinnere mich noch über mein Erstaunen anläßlich der auf das Bistum Rom fokussierten Worte des Papstes:

Fratelli e sorelle, vi lascio. Grazie tante dell’accoglienza. Pregate per me e a presto! Ci vediamo presto: domani voglio andare a pregare la Madonna, perché custodisca tutta Roma. Buona notte e buon riposo!
Quelle: Vatican.va

und in der amtlichen Übersetzung liest sich das so:

Brüder und Schwestern, ich verabschiede mich von euch. Vielen Dank für den Empfang. Betet für mich und bis bald! Wir sehen uns bald: Morgen möchte ich die Mutter Gottes aufsuchen und sie bitten, ganz Rom zu beschützen. Gute Nacht und angenehme Ruhe.

Nix Dank für die Wahl.

Interessanter sind schon die mitgeteilten Glückwünsche, beispielsweise

„Herzlichen Glückwunsch an Jorge Mario Bergoglio zur überraschenden Wahl als Papst. Wir wünschen dem neuen Oberhaupt der Katholischen Kirche Kraft, Glück und Gesundheit für sein neues Amt“, schreiben die Vorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir und Claudia Roth. „Die Hoffnungen der Katholikinnen und Katholiken und vieler anderer Menschen in aller Welt ruhen auf ihm. Mit seinem Amt trägt der neue Papst aus Argentinien große Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, für den Erhalt der Schöpfung und für Frieden und Dialog zwischen den Religionen, Kulturen und Staaten.“
Quelle: Welt.de

Dem 265. Nachfolger des Heiligen Petrus, der nach katholischem Verständnis der Stellvertreter Christi ist, wird Glück gewünscht! Und genau genommen auch das nicht. Die Glückwünsche sind nicht an den ehemaligen Erzbischof und Kardinal oder dem Papst Franziskus adressiert, sondern gelten dem Jorge Mario Bergoglio.

Wenn die Presse wenigstens mitgeteilt hätte, welcher Art die Möwe angehört.

Wenn ich das richtig sehe, war es eine Mittelmeemöwe, Larus michahellis.

Journalismus geht anders

Wir sind mit einer Pressemitteilung am Samstag, 31.03.2012 um 14:35 ins Netz gegangen und haben über die Zulassung der Anklage berichtet. Für Presseanfragen haben wir eine eigene eMail-Adresse eingerichtet.

Keine Reaktion der Presse, das Thema interessiert keinen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet dann am 04.04.2012 über die Zulassung der Anklage und berichtet,

Staatsanwaltschaft sichert Vermögen des Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank – Zur Entschädigung der Opfer

Warum fragt man nicht die, die es wissen müssen und sich dazu bereit erklärt haben, nicht uns? Was dabei herauskommt wenn jemand ohne saubere Recherche schreibt, ist im verlinkten Bericht zu sehen:

Den mutmaßlichen Schaden decken die gesicherten Werte nicht ab. Den beziffert die Landshuter Behörde auf über 4,6 Millionen Euro. „Das ist die Summe, die nach unseren bisherigen Ermittlungen durch die Hand von Herrn Tank gegangen ist“, sagte Staatsanwalt Georg Freutsmiedl. Im Bundesanzeiger steht die exakte Summe: 4652720,12 Euro. Die Sicherung wird veröffentlicht, damit Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen können. Sie müssen dazu der Staatsanwaltschaft Landshut den Schaden nachprüfbar darlegen.

Olaf Tank hat Beschwerde gegen die Sicherung seines Vermögens eingelegt. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht München.

Zunächst einmal ist die Aufforderung, den Schaden bei der Staatsanwaltschaft Landshut nachprüfbar darzulegen, um an den sichergestellten Werten zu partizipieren, völliger Unsinn. Wer Geld aus den sichergestellten Beträgen erhalten will bedarf eines zivilrechtlichen Urteils, eines Titels. Also: Ab zum Geicht und Klage erheben. Die Zivilgerichte urteilen aber sehr unterschiedlich. Bisher sind bis auf wenige Ausnahmen nur Entscheidungen der Amtsgerichte bekannt, die die Klagen abgewiesen haben, vgl. unsere Pressemitteilung. Die Wahrnehmung der NOZ ist diesbezüglich sehr selektiv. Wir stellen ihr aber gerne unsere Sammlung zur Verfügung.

Daß das Oberlandesgericht über eine Beschwerde gegen einen Arrest entscheidet, ist doch sehr ungewöhnlich. Warum fragt denn keiner nach?

Zuständig für den Arrest ist das Amtsgericht. Beschwerde wird beim Landgericht dagegen eingelegt. Dann ist Schluß! Nix Oberlandesgericht! Es sei denn, …

der Betroffene erfährt erstmals durch die Entscheidung des Landgerichtes von seinem „Glück“ und dann soll ihm natürlich die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen den Arrest zu wehren. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft ist zunächst mit ihrem Antrag gescheitert und erst mit der Beschwerde gegen diese Entscheidung erfolgreich gewesen. All das hätte der Journalist durch eine einfache Frage an einen Anwalt erfahren können, ohne die Akte zu kennen.

Stellen sich für den Journalisten keine Fragen, warum gegen den Anwalt, der das Inkasso für die angeblich betrügerischen Seiten betrieb und der bereits seit Monaten nicht mehr in der Branche tätig ist, Arreste in Millionenhöhe ausgesprochen werden und gegen seine Auftraggeber keine Arreste bekannt werden (Bundesanzeiger)? Warum wird von bisherigen Ermittlungen erzählt, wenn die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen über ein Jahr zurückliegen? Wie lange braucht die StA Landshut, um sortierte Kontoauszüge mit Zugang zu den Datenbanken auszuwerten? Das macht bei uns der Lehrling im zweiten Jahr.

Hallo NOZ! Da sind doch Fragen über Fragen.