Änderung des Pflichtteilsrechts ab 1. Januar 2010

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gelten wesentliche Änderungen im bisherigen Pflichtteilsrecht.

Abkömmlinge oder Eltern, Ehegatten und Lebenspartner sollen am Nachlass teilhaben können, auch wenn der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat.

Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes, muss aber gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. War dies bisher nur in voller Höhe möglich, so kann jetzt eine Stundung vom Erben verlangt werden, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruches für den Erben eine unbillige Härte werde.

Auch der sogenannte Pflichtteilsanspruch, d. h. die Berücksichtigung von Geschenken, die der Erblasser innerhalb 10 Jahre vor dem Erbfall dem Pflichtteil des Berechtigten gemacht hat, wird dahingehend variiert, dass nicht wie bisher auf die 10-Jahres-Frist strikt abgestellt wird, sondern jedes Jahr nach der Schenkung zu einer Minderung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs um 10 % führt.

Dies alles gilt nur, wenn der Erbfall nach dem 01.01.2010 eingetreten ist; sonst gilt das bisherige Recht weiter. Angesichts der zum Teil schwierigen Tatsachen und Rechtsbewertungen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das fängt ja gut an!

[singlepic id=“53″ w=“200″ h=“150″ float=“left“]Berlin, Sonnabend 02.01.2010. Die Hotels sind ausgebucht, die Geschäfte am Berliner Prachtboulevard Kurfürstendamm sind überfüllt. Das fängt gut an für die Geschäftsleute der Stadt.

Seit etlichen Stunden ist kein Schnee mehr gefallen. Über den KuDamm zu stapfen ist wahrlich kein Vergnügen und hat mit flanieren nichts gemein. Ich habe Passanten in Gummistiefeln gesehen. Not macht erfinderisch. Eine der vielen Visitenkarten der Hauptstadt. Be Berlin!

Noch 363 Tage bis zum Neuen Jahrzent

Überall hört und liest man vom angebrochenen Neuen Jahrzent. Selbst die FAZ schrieb:

Mit spektakulären Feuerwerken und riesigen Freiluft-Partys haben Millionen Menschen auf der ganzen Welt das neue Jahrzehnt eingeläutet.
Quelle:FAZ.net 01.01.2010

und löste damit wieder die alte Diskussion aus. Das Ganze hängt an der Frage, ob man bei „null“ anfängt zu zählen oder bei „eins“. Gab es ein Jahr „Null“ nach Christi Geburt? Macht man den ersten Schritt oder den Nullten?

Gab es die Monate 01-12 des Nullten Jahres, gefolgt durch die Monate 01-12 des Ersten Jahres?

Einen meiner Lieblingsfilme umtiteln?

Update 04.01.2010
In der bereits oben verlinkten Diskussion bringt Chi Tamago ein schönes Beispiel:

Wen es unter meinen Bekannten zu dieser Discussion kommt, hole ich einen Zollstock, zeige den und frage, wo ist der Zentimeter „0“. Es gibt kein Zentimeter „0“, ebenso gibt es kein Jahr „0“.

Update 05.03.2010 Eigenartiger Weise eine der häufigst aufgerufenen Seiten. Aufgrund zahlreicher Hinweise auch noch die Links zur Wikipedia. Nicht, daß die Artikel dort besonderes Gewicht hätten, aber offensichtlich besondere Reputation:

  • Beitrag zur Definition „Jahrzehnt
  • Das Jahr Null: eine Darstellung der Problematik des Beginns der Zeitrechnungen

    Das Jahr 1 vor Christi Geburt endet am 31. Dezember (1 v. Chr.), am nächsten Tag, dem 1. Januar, beginnt das Jahr 1 nach Christi Geburt (1 n. Chr.).

Grund zur Freude: Nur 300 Tage bis zum Ende des ersten Jahrzents des neuen Jahrtausends