Justitia schmuht

In Sachen Olaf Tank kann man Referendaren und jungen Kollegen Ansichten darüber vermitteln, daß Justitias Augenbinde nicht die richtige Paßform hat und ihr den verbotenen Blick gewährt – sie [1]schmuht.

Den Internetforen und verblendeten Kollegen zur Freude, den dem Recht Verpflichteten zur Mahnung eine von vielen Geschichten mit dem Mandanten Olaf Tank:

Zur Strafanzeige auf die folgende Mail mußte er erst von mir überredet werden – er behielt Recht.

Tank, du kleines Arschloch bekommst nicht einen Cent. Du kannst welche auf die Fresse kriegen. Bin innerhalb der nächsten 14 Tage in Osnabrück. Ich finde dich, wenn es sein muß.
Rheiner Landstraße 197, 49078 Osnabrück. Deutschland
..und wage es nicht noch einmal meinem Sohn eine Mahnung zu schicken.

Nun wird man mir Recht geben, daß hier mehrere Delikte verwirklicht sein können:

Der Staatsanwalt ist entsetzt und schlägt dem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung gem § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 100 € vor.

Als Verteidiger des Beschuldigten hätte ich das gefeiert. Der Kollege jedoch trägt vor, daß die Bezeichnung „kleines Arschloch“ für den Geschädigten angemessen ist und keine Beleidigung darstellt, daher eine Einstellung nicht in Frage kommt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren wegen Bedrohung gem. § 154a I StPO eingestellt hat, erläßt das Gericht einen Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 25 €, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegen läßt mit der Begründung, den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen (anwaltlich verteidigt!).

Zu seinem Bruttoeinkommen fügt er einen Lohnnachweis über monatlich 12.000 € bei.

Ich erklärte den Anschluß als Nebenkläger, das Gericht wies den Anschluß unanfechtbar zurück.

In der anschließenden Hauptverhandlung nimmt der Angeklagte den Einspruch zurück, was der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf.

Unabhängig von der unglaublich niedrigen Anzahl der Tagessätze ist das Bruttoeinkommen in Höhe von täglich 400 € bekannt und ein Strafbefehl mit einer Strafe von 250 € wird rechtskräftig. Ein Trinkgeld für den Angeklagten.

Wen wundert es da, daß der Mandant Zweifel hegt? Na ja, er hat es ja vorausgesagt.
(c) Bild: Walter Moers

  1. [1]Schmu, ein nur in den niedrigen Sprecharten übliches unabänderliches Wort, welches am häufigsten ohne Artikel gebraucht wird, einen Gewinn, Profit, zu bezeichnen, besonders wenn er durch Schlauheit gemacht wird.Krünitz, Oekonomische Encyclopadie

Olaf Tank – Das Arschloch der Nation*

Ja, Rechtsanwalt Olaf Tank hat durch Dummheit/Unaufmerksamkeit/Blindheit der Masse Geld verdient. Ob das integer ist, ist die eine Frage. Ob das aber rechtswidrig ist, die andere:

In nahezu allen Fällen wurde RA Tank zivilrechtlich bestätigt. Weil schlichtweg kein Gesetzesverstoß zu beanstanden ist. Bundesweit wurden zahllose staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Begründung eingestellt, daß ein strafbares Verhalten nicht zu erkennen ist.

Warum aber nun diese Hetzjagd des (Internet-)Mobs, der Monotonopresse und sogar der Rechtsorgane?

Ganz einfach: Sie können oder wollen nicht rational denken, argumentieren und handeln.

Woran genau liegt das? Die meisten Menschen erfasst beim Thema Abo-Falle ein Ungerechtigkeitsgefühl: Der arme Normalbürger, darunter Kinder, ahnungslose Alte, Blinde, wird bösartig hinters Licht geführt. Das muss verfolgt werden. Das kann nicht rechtens sein. Da muss etwas getan werden!

Bis dahin nachvollziehbar. Aber nur bei jenem, der aus einem einseitigen und inkonsequenten Blickwinkel betrachtet. Was ist daran so schlimm, etwas zu verkaufen, das man auch kostenlos erhalten kann? Wenn ich mir eine neue Handy-App herunterlade, gibt es häufig eine kostenlose Original-App, aber ebenso kostenpflichtige Nachahmer-Apps, die nicht unbedingt besser oder schlechter oder anders sind. Ähnlich verhält es sich im Internet: Ein Klick weiter wird das Produkt auf anderen Websites kostenlos angeboten. Hier finanziert durch Werbeeinnahmen bzw. nervende Popups. Wenn ich ein Elektrogerät kaufe oder ein Hotelzimmer miete, muss ich teilweise bei unterschiedlichen Anbietern unglaublich unterschiedliche Preise zahlen ohne dafür erkennbaren (Mehr-) Wertunterschied feststellen zu können. Hier wird der arme Normalbürger doch dann ebenso „hinters Licht“ geführt. Hierbei (ich habe einen großen Elektronikmarkt im Sinn) wird teilweise deutlich subtiler „betrogen“, indem medial geschickt suggeriert wird, dass die Produkte sämtlich sehr preiswert wären.

 

Auf den Seiten, die von den Mandanten unseres Mandanten betrieben wurden, wurde der Preis klar und deutlich angezeigt (s.li.). Wie man Kinder davon abhalten kann, Abonnements im Internet abzuschließen? Aufsichtspflicht und Aufklärung! (Nur zur Info: es gibt eine Möglichkeit Downloads mit Passwörtern zu verhindern). Zu dem Vorwurf, dass alte Menschen sich nicht im Internet auskennen: Was ist eigentlich mit Kaffeefahrten? Die finden nicht im Internet statt; für den unseres Erachtens notwendigen Schutz der Älteren kann nicht alleinig unser Mandant zuständig sein, das ist eine gesellschaftliche Problemstellung, die auch eine gesellschaftliche Lösung erfordert.

Die Masse der Abonnements wurde jedoch von anderen getätigt:

Vom Surfer, der glaubt, für sein Handeln in der Anonymität des Netzes nicht verantwortlich zu sein, dem es sogar egal ist, was an Hinweisen dort auftaucht, der schlichtweg nicht bereit ist, anzuerkennen, daß Verträge und Geschenke zwei verschiedene Paar Schuhe sind; wieso glauben diese Menschen, daß das Internet eine Parallelwelt ist, vollkommen (juristisch) abgekoppelt von der Realität? Diese „Alles-Ist-Kostenlos-Und-Wenn-Nicht:-Mir-Kann-Nichts-Passieren“-Mentalität ist widerlich.

Zu dem häufig in Blogforen aufgekommenen Vorwurf, das Kostenfenster sei nicht sichtbar gewesen: Dafür gibt es keinerlei stichhaltige Hinweise, die dafür sprechen. Und mal unter uns: Wissen Sie, wie viele Leute auf den Button täglich geklickt haben? Auch nachdem die Site überwacht wurde? Ein Betrug war nicht nötig.

Zuletzt verweisen wir noch einmal darauf, daß unser Mandant lediglich im Auftrag seiner Mandanten abgemahnt, nicht aber Abofallen-Websites betrieben hat. Dennoch werden zwei Strafverfahren parallel (für den Laien: das ist verschwendetes Steuergeld) gegen RA Olaf Tank geführt. Obwohl, ich wiederhole mich, etliche Zivilgerichte bereits über die Rechtmäßigkeit entschieden haben. In die Staatsanwaltschaften Darmstadt & Landshut ist der Teufel gefahren. Sie handeln übermäßig hart, redundant, behindern die Verteidigung, mobilisieren das Volk.

Der Vorwurf der Plebejer, daß wir in einem Unrechtsstaat leben, in dem die Judikative ohnmächtig ist, stachelt die selbst erdachten Ritter des Rechts, formal Staatsanwaltschaft, an, ein Exempel ihrer Macht zu statuieren. Ein Sündenbock ist gefunden. Es ist das Arschloch der Nation, RA Olaf Tank.

 

* Der wohlgesonnene Leser verzeihe bitte diese Schärfe. Ich bediene mich der Gegenrhetorik.

Olaf Tank nun auch in Landshut angeklagt – Staatsanwaltschaft verweigert Aktenübersendung

Atomkraftwerk Isar 2Auch in diesem Verfahren, wie im Parallelverfahren Darmstadt, begrüßt die Verteidigung die Möglichkeit, ihre Argumente nunmehr einem unabhängigen Gericht vortragen zu können und vertraut auf die Strafgerichtsbarkeit.

Wo nur heißer Dampf ist, brennt kein Feuer!

In Bayern gehen die Uhren aber anders. Ein schwieriges Pflaster für die Berliner Verteidiger. Wir sind es gewohnt, von der Staatsanwaltschaft entsprechend Recht und Gesetz die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu erhalten. Dazu gehört die Akteneinsicht in die vollständigen Akten der Ermittlungsbehörde, wie sie dem Gericht vorzulegen sind. Dies ist bisher trotz mehrfacher Beschwerden nicht geschehen. Der Ton ist rauh:

Die Ermittlungen waren und sind noch nicht abgeschlossen; ein vollständige Akteneinsicht während laufender Ermittlungen ist in aller Regel schon aus tatsächlichen Gründen nicht durchführbar. Von einer bewussten Täuschung kann damit keine Rede sein. Wie Ihnen mit Schreiben vom 15.01.2012 bereits mitgeteilt wurde, werden Sie vor einer Abschlussverfügung noch Einsicht in die ausstehenden Aktenteile erhalten.

Das war die Beschwerde wegen der Übersendung einer CD in Beantwortung eines Antrages auf Akteneinsicht ohne Hinweis auf deren Unvollständigkeit. Ich werde mir in Landshut angewöhnen, grundsätzlich eine Vollständigkeitsbescheinigung anzufordern.

Dann kam es Dicke:

in Anlage erhalten Sie eine DVD mit den restlichen Aktenbestandteilen, soweit sie elektronisch vorliegen. Die Kontoauskünfte, welche 9 Bände umfassen und Grundlage für den Arrestbeschluss sind, sind nicht elektronisch vorhanden. Dies umfasst insbesondere hinsichtlich des Sonderbandes „Vermögensabschöpfung“ die Akten, so wie sie dem Gericht vorgelegt wurden. Eine Aktenübersendung wird nicht erfolgen, da diese zu umfangreich sind. Darauf besteht auch kein Anspruch. Wenn Sie sich selbst von der Vollständigkeit der elektronischen Fassung überzeugen wollen, steht es Ihnen frei, sich davon hier in der Staatsanwaltschaft zu überzeugen. Lediglich der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Aktenführung Sache der Staatsanwaltschaft ist. Beschwerden gegen diese werden daher nicht dazu führen, dass die Akte umgestaltet wird.

Nun, die Staatsanwaltschaft versendet verschlüsselte DVDs, die nicht lesbar sind, worauf wir hingewiesen haben. Auch eine von uns beauftragte Fachfirma konnte nur bestätigen, daß keine Datei auf den DVDs vorhanden war. Bisher ist bei uns keine lesbare DVD eingegangen.

Der zweite Verteidiger im Verfahren hat eine lesbare DVD erhalten. Die schlechte Qualität der von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Digitalisierung führt dann dazu, daß ein Band mit 25 Blättern 1,75 MB groß ist und das Lesen nur qualvoll erfolgen kann.

Wir werden daher nun die Gelegenheit nutzen und Akteneinsicht beim Gericht beantragen und hier weiter berichten.

Besonderes Augenmerk werden wir auf die Frage richten, warum wohl in Landshut während eines in Darmstadt laufenden Parallelverfahrens angeklagt wird, in dem gleiche Taten als uneigentliches Organisationsdelikt angeklagt sind. Ist es zumutbar, sich gleichzeitig in zwei Umfangsverfahren verteidigen zu müssen? Haben sich die Staatsanwaltschaften abgesprochen und wollen Entscheidungen von zwei verschiedenen Senaten des BGH einholen?

Journalismus geht anders

Wir sind mit einer Pressemitteilung am Samstag, 31.03.2012 um 14:35 ins Netz gegangen und haben über die Zulassung der Anklage berichtet. Für Presseanfragen haben wir eine eigene eMail-Adresse eingerichtet.

Keine Reaktion der Presse, das Thema interessiert keinen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet dann am 04.04.2012 über die Zulassung der Anklage und berichtet,

Staatsanwaltschaft sichert Vermögen des Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank – Zur Entschädigung der Opfer

Warum fragt man nicht die, die es wissen müssen und sich dazu bereit erklärt haben, nicht uns? Was dabei herauskommt wenn jemand ohne saubere Recherche schreibt, ist im verlinkten Bericht zu sehen:

Den mutmaßlichen Schaden decken die gesicherten Werte nicht ab. Den beziffert die Landshuter Behörde auf über 4,6 Millionen Euro. „Das ist die Summe, die nach unseren bisherigen Ermittlungen durch die Hand von Herrn Tank gegangen ist“, sagte Staatsanwalt Georg Freutsmiedl. Im Bundesanzeiger steht die exakte Summe: 4652720,12 Euro. Die Sicherung wird veröffentlicht, damit Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen können. Sie müssen dazu der Staatsanwaltschaft Landshut den Schaden nachprüfbar darlegen.

Olaf Tank hat Beschwerde gegen die Sicherung seines Vermögens eingelegt. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht München.

Zunächst einmal ist die Aufforderung, den Schaden bei der Staatsanwaltschaft Landshut nachprüfbar darzulegen, um an den sichergestellten Werten zu partizipieren, völliger Unsinn. Wer Geld aus den sichergestellten Beträgen erhalten will bedarf eines zivilrechtlichen Urteils, eines Titels. Also: Ab zum Geicht und Klage erheben. Die Zivilgerichte urteilen aber sehr unterschiedlich. Bisher sind bis auf wenige Ausnahmen nur Entscheidungen der Amtsgerichte bekannt, die die Klagen abgewiesen haben, vgl. unsere Pressemitteilung. Die Wahrnehmung der NOZ ist diesbezüglich sehr selektiv. Wir stellen ihr aber gerne unsere Sammlung zur Verfügung.

Daß das Oberlandesgericht über eine Beschwerde gegen einen Arrest entscheidet, ist doch sehr ungewöhnlich. Warum fragt denn keiner nach?

Zuständig für den Arrest ist das Amtsgericht. Beschwerde wird beim Landgericht dagegen eingelegt. Dann ist Schluß! Nix Oberlandesgericht! Es sei denn, …

der Betroffene erfährt erstmals durch die Entscheidung des Landgerichtes von seinem „Glück“ und dann soll ihm natürlich die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen den Arrest zu wehren. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft ist zunächst mit ihrem Antrag gescheitert und erst mit der Beschwerde gegen diese Entscheidung erfolgreich gewesen. All das hätte der Journalist durch eine einfache Frage an einen Anwalt erfahren können, ohne die Akte zu kennen.

Stellen sich für den Journalisten keine Fragen, warum gegen den Anwalt, der das Inkasso für die angeblich betrügerischen Seiten betrieb und der bereits seit Monaten nicht mehr in der Branche tätig ist, Arreste in Millionenhöhe ausgesprochen werden und gegen seine Auftraggeber keine Arreste bekannt werden (Bundesanzeiger)? Warum wird von bisherigen Ermittlungen erzählt, wenn die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen über ein Jahr zurückliegen? Wie lange braucht die StA Landshut, um sortierte Kontoauszüge mit Zugang zu den Datenbanken auszuwerten? Das macht bei uns der Lehrling im zweiten Jahr.

Hallo NOZ! Da sind doch Fragen über Fragen.

Laß man den Profi ran

Die Bildzeitung schlagzeilt: Schreibtisch-Sex im Bank-Tower Der Kollege Reuter, ein paar Häuser weiter, analysiert die Meldung unter arbeitsrechtlichen Aspekten und kommt zum Ergebnis:

Die Öffentlichkeit übersieht wieder mal das Wesentliche des Falls. Die beiden Geschlechtspartner haben die Bank vor großem Schaden bewahrt. Natürlich bekommen sie den Sex bezahlt, arbeitszeitseitig, meine ich. Der Mausgraue fliegt.
Quelle:Reuter:Arbeitsrecht