Wer liest denn das Amtsblatt?

Natürlich der Kollege Franke! In seinen Lichtenrader Notizen weist er denn auch auf die neue Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31a BtMG vom 20. Mai 2010 (ABl. für Berlin Nr. 23 vom 11.06.2010)

Es geht um die Regeleinstellung (10 Gramm) und Kann-Einstellung (15 Gramm) bei Besitz von Cannabisharz oder Marihuana in Berlin. Der Kollege Franke stellt das Wesentliche der AV vor, die auch wiederholt angewendet werden soll.

Ich muß das überlesen haben…

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