Geschenk zum Jahreswechsel

Den ersten fünf Einsendern schenken wir die Gebühren für jeweils eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte durch die Berliner Waffenbehörde.

Kein Scherz!

Am 03.September letzten Jahres erreichte uns (per Empfangsbekenntnis) ein Bescheid der Berliner Waffenbehörde, mit dem ein nicht geringer Betrag zu Gunsten unseres Mandanten, der mit unserer Hilfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde vorgegangen war, festgesetzt wurde. Trotz mehrfacher Mahnung und Aufforderung durch die vorgesetzte Behörde ist bei uns das Geld nicht eingegangen.

Die ersten fünf Blogleser, die sich bei unserem Fachmann für das Waffenrecht, Herrn Rechtsanwalt Andreas Jede, melden, erhalten von ihm einen Gutschein zu Vorlage bei der Waffenbehörde. Rechtlich gesehen ist der Gutschein eine Abtretung der bestandskräftigen Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner gegen die Waffenbehörde, den Polizeipräsidenten in Berlin.

Wir finden die Idee sehr zweckmäßig. Eintragungen kosten Geld, das nach der Gebührenordnung sofort fällig ist. Die braven Waffenbesitzer zahlen auch sofort. Unsere Gebühren sind auch sofort fällig.

Die Kostenentscheidung der Behörde ist vom 01.05.2010.
Unsere Abrechnung stammt vom 01.06.2010.
Die Festsetzung der Höhe der Kosten trägt das Datum 01.09.2010

Gesundes Neues Jahr und Spaß bei der Arbeit! ;-)

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