„Wie die Alten sungen …

Nicht nur für Rechtsreferendare zur Vorbereitung auf das Plädoyer lohnt ein Blick auf die Schriften des vor über 2000 Jahren ermordeten Meisters der Rede:

Die ganze Stärke und Geschicklichkeit des Redners lassen sich in folgende fünf Teile zerlegen:

  1. Zuerst müsse er erfinden, was er sagen wolle;
  2. zweitens, das Erfundene nicht allein nach einer äußerlichen Reihenfolge, sondern nach dem inneren Gewicht und nach richtiger Abschätzung verteilen und zusammenstellen:
  3. drittens, dieses vermittelst der Rede einkleiden und ausschmücken;
  4. hierauf es im Gedächtnis aufbewahren;
  5. zuletzt es mit Würde und Anmut vortragen.

Auch das habe ich erkannt und gelernt:

  • Bevor wir von der Sache selbst redeten, müßten wir die Gemüter der Zuhörer uns geneigt machen;
  • sodann die Sache erzählen;
  • hierauf die Streitfragen feststellen;
  • dann das, was wir bezweckten, mit Gründen beweisen;
  • hernach die Einwürfe widerlegen;
  • am Schluß der Rede über das, was für unsere Sache spreche, in ein helles Licht stellen und erheben, sowie das, was für die Sache unserer Gegner spreche, schwächen und entkräften.
  • Cicero, De oratore, Erstes Buch, XXXI 142f

Es wäre schön, wenn hier das Sprichwort fortgesetzt werden könnte … so zwitschern die Jungen.“

Ein Rat an die jungen Kollegen: Es gibt bei den Schwurgerichtskammern wahre Meister unter den Vorsitzenden, denen bei der Urteilsverkündung zuzuhören wahrhaft lehrreich ist.

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