Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
Wir haben schon oft darauf verwiesen, daß der Gesetzgeber den Widerruf als Regelfall anordnet, wenn der Erlaubnisinhaber zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde und auch darauf verwiesen, daß manche Behörden auch unterhalb dieser Grenze widerrufen: hier! In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg heute, am 10.04.2014 – 1 B 243/14 MD […]
