Rechtsschutzversicherung muss auch für Verfahren vor dem Familiengericht bezahlen
… jedenfalls dann, wenn es sich um keine Streitigkeit aus dem materiellen Familienrecht (im Wesentlichen Scheidung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände), sondern z.B. um ein nebengüterrechtliches Verfahren, wie eine Streitigkeit um den Gesamtschuldnerausgleich für von einem Ehepartner getragene Kosten/Lasten für ein gemeinsames Grundstück handelt. So hat es das LG Bremen in seinem Beschluss […]
