Sicherungsverwahrte bleiben drin
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die sofortige Freilassunng eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung abgelehnt, da die durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgeworfenen Rechtsfragen in einem Hauptsacheverfahren zu klären sind und im Eilverfahren die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers erfolgt: Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte aber die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, so entstünde dem […]
