Änderung der Berufsordnung für Anwälte zum 01.09.2009
In den BRAK-Mitteilungen 2009, 120 ist die Neuregelung des § 16a BORA amtlich bekannt gemacht worden. Die Pflichten des Rechtsanwaltes bei der Ablehnung der Beratungshilfemandate sind nunmehr folgendermaßen fixiert: § 16a Ablehnung der Beratungshilfe (1) (aufgehoben) (2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen. (3) Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus […]
