Werberecht für Ärzte

lautete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg, dem Enfant Terrible der Berufsrechtszene.

Kurzweilig ist es immer ihm zuzuhören. Und er kann wunderbar in Bildern sprechen, beispielsweise wenn er schildert, daß ihm ‚mal eine Verfassungsbeschwerde, wohl durch Kammerbeschluß, nicht zur Entscheidung angenommen wurde:

Bundesverfassungsgericht: Hat der Pförtner gesagt: „Nehmen wir nicht an!“

Der Deutsche Medizinrechtstag bietet manchesmal derartige Highlights, von denen der Vorsitzende Dr. Peter Müller hier berichtete: „Spaß mit der GKV und andere lautstarke Episoden auf dem Medizinrechtstag“

Der Kollege Kleine-Cossack hat aber auch kluge Sachen gesagt. Kann man in seinem Kommentar zum Berufsrecht nachlesen. Angeblich steht er bei einigen Kammern im Giftschrank.

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