Sicherheitspaket verabschiedet – Murks
Das Sicherheitspaket ist durch den Bundestag gepeitscht. Das Gesetz wirkt an mancher Stelle zumindest skurril.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Das Sicherheitspaket ist durch den Bundestag gepeitscht. Das Gesetz wirkt an mancher Stelle zumindest skurril.
Was für eine Odyssee!
Hier hat ein Bürger einfach nicht aufgeben wollen. Unberechtigte Durchsuchung seiner Wohnung und Widerruf der WBK und Einziehung des Jagdscheins. Nach vielen Verfahren hebt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Bescheide auf.
Der Aufforderung der Waffenbehörde, ein Gutachten über die persönliche Eignung beizubringen ist schwierig zu begegnen. Es gibt keine Rechtsbehelfe dagegen und es droht bei Nichtvorlage der Widerruf der Erlaubnisse. Im hier besprochenen Fall hat das OVG Sachsen klargestellt: Bloße anonyme Anzeigen sind keine Tatsachen im Sinne des Gesetzes.
Aufgepaßt bei großen (verbotenen) Magazinen! Das VG Düsseldorf besteht auf einer Lagerung im Waffenschrank der Klasse I und bestätigte den Widerruf der WBKs und die Einziehung des Jagdscheins. Das dient dem Gesamtziel, terroristische Anschläge zu verhindern.
BKA sagt: BWT 47 ist keine Kriegswaffe.
BGH ist schlauer: BWT 47 ist eine Kriegswaffe, der Besitz ist strafbar.
VG FfO sagt: Egal was der BGH sagt, die Waffenbehörde ist an den Feststellungsbescheid des BKA gebunden und darf die Erlaubnis nicht zurücknehmen.
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