Softair Waffen
Auch Softair-Waffen unterliegen dem deutschen Waffenrecht. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage zu den Besonderheiten des Rechts der Softairwaffen.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Auch Softair-Waffen unterliegen dem deutschen Waffenrecht. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage zu den Besonderheiten des Rechts der Softairwaffen.
Aus einem Urteil des AG Leverkusen: „Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild…“
Da ging den sonst so ruhigen Richtern denn doch der Hut hoch. Trotz mehrfacher Beanstandung läßt die Gerichtsverwaltung des Landgerichtes Berlin die Schriftsätze und Anlagen weiterhin in schwarz/weiß ausdrucken. Die Richter drohen, solche Sachen nicht mehr zu bearbeiten. Mit sehr deutlichen Worten.
Es gibt nicht genug Richter. Wenn dann noch einer krank wird, führt das letztlich zur Rechtsverweigerung.
Es ist den Grünen so wichtig, daß sie die Forderung in den Entwurf des Grundsatzprogramms übernommen haben. Das Verbot des privaten Schußwaffenbesitzes. Auch wenn die Forderung es nicht bin in die finale Fassung schaffen sollte: Mein Mißtrauen ist erneut bestätigt.
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