Zum Mäusemelken

Im Juli haben wir eine ganz simple Zahlungsklage eines Lieferanten geltend gemacht. Nachdem nichts passierte haben wir gedrängelt. Die Sache war seit geraumer Zeit entscheidungsreif.

Das Drängeln half scheinbar. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 21.01.2021 um 11:00 anberaumt.

Das ist eine verdammt lange Zeit und es ist nicht unwahrscheinlich, daß der säumige Kunde insolvent wird.

Die Lösung: Wir beantragen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Der Gegner hat wieder Erwarten zugestimmt. Heute kam die Abladung:

Humor hat der Richter, wir haben glatte zwei Stunden gewonnen.

Ist das Justizgewährung?

 

1 Antwort
  1. André Feske
    André Feske sagte:

    Lieber Kollege Jede,
    das hat mit der Verwirklichung des Anspruchs jedes Bürgers auf Justizgewährung sicher nicht viel gemein. Dieser von Ihnen geschilderte ist aber leider kein Einzelfall. Zur Bearbeitungsdauer am Amtsgericht Mitte musste ich schon weit Schlimmeres berichten (-https://rafeske.de/blog/amtsgericht-mitte-der-flughafen-der-berliner-justiz#more-58-),Terminsstand: 26 Monate.
    Ich beschwere mich in solchen Fällen beim jeweiligen Gerichtspräsidium über die offenbar unzureichende Ausstattung des Gerichts und bitte um Mitteilung, wie und bis wann Herr/Frau Präsident/in diesem Zustand abhelfen wird. In widrigen Fällen wie Ihrem würde ich einen Hinweis auf § 26 Abs. 2 DRiG (-http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html-) hinzusetzen.
    Ich habe inzwischen einen Mustertext dafür. Haben Sie daran Interesse?

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