Berl. VerfGH setzt Bußgeldbestimmung der Corona-VO außer Kraft
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in einer Eilentscheidung die Bußgeldandrohung für eine Kernvorschrift der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in einer Eilentscheidung die Bußgeldandrohung für eine Kernvorschrift der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt.
Hier wird eine Entscheidung des VG Düsseldorf besprochen, die bestätigt, daß auch nach 12 Jahren die Waffenbehörde eine WBK zurücknehmen kann. Die WBK hätte nicht erteilt werden dürfen, da die Antragsfrist vom Erben nach dem Tod des Vaters nicht eingehalten wurde. Bitter nach so langer Zeit.
Die Bundesregierung hat Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister erteilt. Unter anderem wurde Auskunft über die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt. Aber bitte verwechseln Sie nicht die Anzahl der Erlaubnisse mit der Anzahl der Inhaber dieser Erlaubnisse. Ein Inhaber kann mehrere Erlaubnisse haben. Erstaunlich: Über 670.000 Menschen besitzen einen kleinen Waffenschein.
Mittlerweile arbeitet ein ganzes Team von Berliner Staatsanwälten an den Corona-Akten. Es geht um Vorwürfe des Subventionsbetruges, falls Erklärungen abgegeben wurden, die nicht zutreffen. Aber welche Erklärungen waren das? Was ist zu tun?
Das ist Berlin! Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden temporär breitere Fahrradstreifen zu Lasten des Autoverkehrs gebaut. Diese bieten ausreichend Sicherheitsabstand, daher der Begriff „pandemieresiliente Infrastruktur. Es sollen noch mehr werden.
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