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Richtermangel

Richtermangel ist Rechtsverweigerung

Richtermangel am Amtsgericht Mitte. Der Richter bekommt eine Klage in einer Mietsache im August 2019 auf den Tisch. Heute ist bei uns die Ladung zum Termin für den November dieses Jahres eingetroffen.

Der Richter hat der Ladung einen Hinweis hinzugefügt:

Im Klartext:

  • Richter war schwer erkrankt
  • Es stand für Monate kein Richter zur Verfügung, der ihn vertritt
  • Nun arbeitet er wieder, allerdings halbtags
  • Er muß zunächst den Rückstand aufarbeiten
  • Hilfe bekommt er weiterhin nicht

Dem Präsident/in: N.N kann man keinen Vorwurf machen: Den Richtermangel kann er nicht beheben. Er kann nur den Mangel verwalten. Der Berliner Regierung ist ein Vorwurf zu machen!

Das ist kein Berliner Problem, sondern bundesweit zu beobachten. Der Bundesgesetzgeber hat bereits reagiert: Es werden fleißig Gesetze mit hohem Kontrollaufwand und vorhersehbaren Streitpotential erlassen. Nur gibt man weder der Exekutive noch der Judikative das notwendige Personal.

Dieses Thema ist uralt. Es muß aber regelmäßig erwähnt werden. Schließlich sind wir Wähler, sehr geehrter Herr Senator.

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