Irgendwann lassen es sich die Kammermitglieder nicht mehr gefallen
wird dem abermaligen Verlegungsantrag des Klägervertreters widersprochen. Die Angelegenheit wurde bereits einmal vertagt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Angelegenheit nicht vertretbar ist. Vorstand der Rechtsanwaltskammer i.A. RA Rudi Ratlos Geschäftsführer Die Abteilung des Vorstandes hatte keine Rüge verhängt, sondern will die Sache wg. der grundsätzlichen Bedeutung vor den BGH bringen und hat deshalb eine […]