Ich liebe diese Formulierungen
Auch wenn es nicht darauf ankommt, erscheint es der Kammer doch völlig unangemessen, von einer Höhe des nach Ansicht des Verurteilten (gemeint ist natürlich des Verteidigers) allenfalls in Betracht kommenden Schmerzensgeldanspruches „im dreistelligen Bereich“ auszugehen. Es kommt darauf nicht an. Trotzdem hat sich die Kammer auf den Vortrag des Berichterstatters zu diesem Thema eine Meinung […]
