Aktenführung
Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§§ 172 ff. StPO) und setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung der Einstellungsentscheidungen. Gorch-Fock-Entscheidung BVerfG, 2 BvR 1568/12 vom 6.10.2014 Soweit die graue Theorie des Bundesverfassungsgerichtes. Nichts Neues. Der Grundsatz der Aktenwahrheit, Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit ist […]