Kausalität – wie ein Richter sie versteht

Drei Jahre Gefängnis für einen Totschlag im minder schweren Fall. So entschied die Schwurgerichtskammer des LG Hannover für den Schuß in den Rücken eines Einbrechers. Natürlich kann ich dieses Urteil nicht bewerten, ich kenne die Akten und die Verhandlung nicht.

Spiegel-Online berichtet jedoch aus der Urteilsbegründung:

„Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten.“

Damit ist die Waffe gemeint.

Was für ein Quatsch! Er ist immer noch ein freier Mann. Es gibt keinen Haftbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat angekündigt, die Revision führen zu wollen.

Davon abgesehen:

  • Er wäre auch ein freier Mann wenn die Einbrecher in Buxtehude eingebrochen wären und nicht ins Haus des Verurteilten.
  • Er wäre auch kein freier Mann wenn er den Einbrecher mit einer Vase erschlagen hätte.
  • Er wäre auch ein freier Mann wenn er die Einbrecher willkommen geheißen und sie mit Essen und Geld versorgt hätte.
  • Er wäre auch ein freier Mann wenn der Vater des Einbrechers vor 19 Jahren Verhütungsmittel angewandt hätte.
  • Und letztlich wäre er ein freier Mann wenn die Kammer ihn nicht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hätte.

Für die Nicht-Juristen: Es gibt einen Unterschied zwischen der naturgesetzlichen Kausalität und der zurechenbaren Kausalität.

Zahlen zu den Schußwaffen in Österreich

Die österreichische Tageszeitung Der Standard [1] hat die österreichischen Waffenstatistiken aufbereitet und auch dargestellt welche Anforderungen in Österreich beim Kauf einer Waffe zu erfüllen sind.

In Österreich besitzen ca. 250.000 Personen ca. 900.000 registrierte Feuerwaffen. Ca. 3% der Bevölkerung besitzt eine oder mehrere registrierte Feuerwaffen.
Quelle: Der Standard, 24. November 2015, – Lesen!

Jeder 18-jährige bekommt in Österreich ein Jagdgewehr, das hier bei uns sofort zu einer Wohnungsdurchsuchung führt.

Na dann oute ich mich jetzt 'mal als Rassist: Der Deutsche ist, wohl genetisch bedingt, ein gefährlicher Gewaltverbrecher, der Österreicher ein Gutmensch.

  • Österreich hat eine Bevölkerung von ca. 8,4 Millionen Menschen und ca. 900.000 registrierte Feuerwaffen.
  • Deutschland hat eine Bevölkerung von ca. 80,6 Millionen Menschen und ca. 5,5 Millionen Waffen sind registriert.
    • Ich habe es ja nicht so mit Mathe und mit Rechnen schon gar nicht: Pro Kopf haben die Österreicher doppelt so viel Waffen wie wir?
    • Wie jeder Idiot weiß, erhöht die Anzahl der Waffen automatisch die Anzahl der Straftaten mit Waffen, insbesondere die Zahl der Amokläufe.
      • Also ich weiß nicht, ob ich mich beim Skilaufen in Österreich noch sicher fühlen darf.
      • Andererseits: Wenn ich in Gefahr bin, ist die Wahrscheinlichkeit in Österreich größer als in Deutschland, daß ein legaler Waffenbesitzer mir zur Hilfe eilen kann?
  1. [1] die Printausgabe hat eine Reichweite von ca. 400.000 Lesern

Auflösung Adventsrätsel zum Waffenrecht

Wir hatten eine recht knifflige Frage gestellt: Adventsrätsel zum Waffenrecht

Die Frage war definitiv zu schwierig, tut uns leid. Aber wir lernen.

Die Antworten 1 und 2 sind richtig:

  1. Weil das unerlaubte Führen eines Revolvers nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird, bei der Pistole jedoch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
  2. Weil der unerlaubte Besitz eines Revolvers nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird, bei der Pistole jedoch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

Warum? Jetzt wird es kompliziert. Ein Schnellkurs Waffenrecht: Schauen Sie sich bitte Weiterlesen

Zwischen den Zeilen

Aus dem Durchsuchungsbericht:

Auf Klingeln öffnete Frau Sorglos selbst die Wohnungstür.
Die Wohnung wurde zügigst betreten um etwaige von, bekannter Maßen dort vorhandenen, Schusßwaffen ausgehende Gefahren zu minimieren.

Nachdem die Situation geklärt war wurde Frau Sorglos beruhigt, gebeten sich passend zu bekleiden und es wurde ihre eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses ausgehändigt.

Was zuvor geschah:

Susi Sorglos ist seit vielen Jahren Jägerin und im Besitz eines Drei-Jahres-Jagdscheines. Sie hat sich im Juli 2015 eine Freude machen wollen und günstig eine neue Jagdwaffe mit gutem Zielfernrohr gekauft. Sie hat sich nicht nur neue Freunde gemacht, sondern auch zwei Fehler, der erste ist auch dem Verkäufer nicht aufgefallen:

  1. Der Jagdschein ist seit dem 01.04.2015 abgelaufen.
  2. Die Erwerbsanzeige ist bei der zuständigen Waffenbehörde nicht eingetroffen.

Die Behörde erfährt duch die Meldung des Verkäufers vom Erwerb und schlußfolgert messerscharf, daß hier ein unerlaubter Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe naheliegt. Sie meldet es an die zuständige Polizei, die dem Staatsanwalt, der beim Richter einen Durchsuchungsbeschluß beantragt und erhält.

Shit happens.So'n Pech aber auch!

Adventsrätsel zum Waffenrecht

FLGEin Rätsel für die Spezialisten. Waffenrechtler, Anwälte, Strafverteidiger sind gefragt und werden sich den Kopf zerbrechen.

Auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht finden Sie die Frage und Antwortmöglichkeiten. Aber Vorsicht! Die richtige Antwort erschließt sich nicht sofort. Für die ersten 10 Einsender mit richtigen Antworten gibt es einen kleinen Preis zu gewinnen.