Wer nicht hören will …

Wie erkennt man, was recht ist?
Benedict XVI

begibt sich der Teilhabe.

Es macht betroffen, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages sich weigern zuzuhören.

Interessant die Stellungnahme Gysis, der kritisierte, dass der Papst zwei Themen ausgelassen habe: Krieg und Frieden sowie die zunehmende Armut und den wachsenden Reichtum; die Positionen des Papstes hierzu sind allerdings hinlänglich bekannt.

Im Kontext der Rede interessiert mich allerdings Gysis Antwort auf die Frage:

Gibt es auch für den Nicht-Gläubigen einen Maßstab, um Recht von Unrecht zu unterscheiden?

Aber einen solchen Diskurs kann man nur mit Menschen führen, die zuhören können. Gysi jedenfalls war dabei. Mancher „Ikone“ Ströbele verließ den Saal nach ein paar Minuten.

Programmtip Berlin – Dienstag 20.09.2011

Im Senatssaal der altehrwürdigen Humboldtuni findet wieder die Xinnovations statt; das Forum

E-Justice

Fortschritt oder Stillstand?

Anwaltschaft und Justiz im Zeitalter digitalen Wandels

 

08:30 Registrierung
09:00 Begrüßung durch den Veranstalter
09:10 Grußwort E-Justice in Berlin – ein Update RA Michael Rudnicki, Beauftragter des Vorstands der RAK Berlin für Informationstechnologie
09:20 Grußwort
Berliner Anwaltsverein e.V.
RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorstand Berliner Anwaltsverein e.V.
09:30 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung – die Bausteine für eine zukunftsfähige, moderne Justiz
Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
10:00 Elektronische Versicherungskommunikation – Fluch oder Segen?
Oliver von Ameln, adesso AG
RA Georg-Friedrich Klusemann, Jurasoft AG
10:45 Pause
11:00 Elektronische Justizkommunikation aus dem Dokumentenmanagementsystem des Anwalts und aus der Sicht der Justiz
RAin Andrea Brandenburg, RA-MICRO Software GmbH
RA Lutz Krüger, RA-MICRO Software GmbH und
Manuela Menelao, Senatsverwaltung für Justiz
11:45 Mobiles Arbeiten / TouchApps für Anwälte – Neue Techniken für die Kanzlei mit Smartphones, Tablets und Cloud Computing
RA Oliver Doogs und
RA Georg-Friedrich Klusemann, Jurasoft AG
12:30 Die elektronische Gerichtsakte mit papierloser Zustellung
Holger Bogs, Ass. jur., AM-SoFT IT-Systeme
12:50 Lunch
14:00 Organisation der elektronischen Kanzlei
Ulrike George, Rechtsanwalts-/ Notariatsbürovorsteherin
15:00 Wettbewerb im Rechtsberatungsmarkt und Datenschutz
RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Kanzlei Auer
15:20 Cloud Computing
Prof. Johann-Christoph Freytag, Ph.D. Humboldt-Universität zu Berlin
15:50 Pause
16:10 Wissen Sie, welches Gesetz mit welchen anderen Gesetzen in Verbindung steht?
Prof. Dr. Ing. Robert Tolksdorf, Freie Universität Berlin
16:40 Flying Talk zur Agenda 2010 – wo stehen wir heute?
VRiBVerwG Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Ministerialrat Holger Radke, Justizministerium Baden-Württemberg
RA Lutz Diwell, Staatssekretär a.D.
18:00 Empfang

Anwalts-Saftware

Der Rechtsnachfolger unseres „Anwaltsprogramms“ stellt sich vor und ein neues Produkt in Aussicht:

entwickeln wir derzeit die erste, echte Anwaltssoftware für den deutschen Markt Hervorhebungen im Original

Sacht mal: Wofür bezahlen wir eigentlich bisher? Marktführer mit nicht echter Anwalssoftware?

Wie im Kino

[singlepic id=170 w=320 h=240 float=left]Wenn man ein Fahrzeug mit solcher Werbung vor der Tür sieht, ist man denn doch verblüfft.Der Laden hat sich auf die Reinigung von Tatorten spezialisiert. Ich gehe davon aus, erst nachdem der Tatort freigegeben wurde, sonst wäre es ja wie im Kino ;-)

OLG Thüringen zu Abofalle

Das OLG Thüringen sieht in einem Sternchenhinweis einen ausreichenden Hinweis auf die Kostenpflicht eines Angebotes für die entgeltliche Nutzung eines Routenplaners, der ansonsten kostenfrei im Internet nutzbar ist. Gegner der „Abofalle“ war kein geringerer als der Bundesverband Verbraucherzentrale.

Trotz der im gleichen Satz erfolgten Bezugnahme auf ein Gewinspiel und trotz des Umstandes, dass im INternet vielfach Routenplandienste auch kostenlos angeboten werden, muss der durchschnittlich verständige Verbraucher jedenfalls mit der Möglichkeit rechnen, dass die Anmeldung mit Kosten verbunden sein kann, da der Verweis auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung eine wenn auch nicht zwingende, aber durchaus naheliegende Deutung des Umstandes, dass auf nähere Erläuterungen verwiesen wird, darstellt. Durch die mit dem Sternchenhinweis in räumlich naher Verbindung stehende Überschrift “Vertragsinformation” muss dem verständigen Anwender klar sein, dass er mit der Anmeldung einen Vertrag abschließt und daher die Entgeltlichkeit des Angebotes naheliegend ist. Dem potentiellen Interessenten drängt sich somit die Kenntnisnahme des Textes zu den “Vertragsinformationen” nahezu auf.
Quelle: Dr. Damm & Partner, 05.09.2011, herzlichen Dank

Die Kollegen verweisen wohl spaßeshalber darauf, daß die Bundeszentrale dieses Gericht nehmen mußte, dieses Einzelfallurteil (sic: eines Oberlandesgerichtes) nicht viel besage.
Update
Der Beschluß OLG Thüringen v. 23.12.2010 – 9 W 517/10 –