Berlin: Sicheres Pflaster für Betrüger
Wir berichteten über eine neue Masche der Betrüger: Betrüger, von denen einige leider unseren guten Namen für ungute Zwecke ausnutzten.
Nachdem uns eine Anruferin mit konkreten Daten, beispielsweise der Telephonnummer, unter der der Betrüger erreicht werden konnte, versorgte, haben wir – ausgesprochen ungewöhnlich für einen Strafverteidiger in Berlin – Strafanzeige erstattet. Per Telefax ab an die Direktion 2 VB. Das war am 06.06.2011
Die Anrufe bei uns mehrten sich, ein Ende war nicht absehbar. Zeit für eine Nachfrage bei der Polizei, wie weit denn die Ermittlungen sind. Fehlanzeige! Die Anzeige findet sich nicht in POLIKS, dem Informationssystem der Berliner Polizei.
Und nun hören wir (aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen): Die Anzeige ist nicht verloren gegangen, mitnichten: Seit April ist die Zuständigkeit von den örtlichen Direktionen auf das Landeskriminalamt übergegangen, die ob der nunmehrigen Überlastung nicht ein noch aus wissen.
Wenn man also keine pressetauglichen Sachen, wie die Betrügereien um die Abbi-Bälle anzeigt, werden die Strafanzeigen in speziellen Auffangbehältern gesammelt.
Frage an die Zivilrechtler: Wenn jetzt noch ein Geschädigter, 89 Jahre alt, mit der Absicht seinem Enkel eine Freude zu machen, die Kosten für die Überführung des angeblich gewonnenen Autos vergeblich aufwendet: Hat er einen Schadensersatzanspruch gegen die öffentliche Hand? Denn dem Betrüger hätte man nun wirklich schnell das Handwerk legen können.