Notdienst

Ungewöhnliche Zeit für eine Durchsuchung. Der Anruf über unsere Notdienstrufnummer 01805/725333, 0,12€/Minute bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, die 24h an 7 Tagen die Woche die Erreichbarkeit eines Anwaltes gewährleistet, um 19:27h war ungewöhnlich. Durchsuchungen beginnen regelmäßig frühmorgens, 06h ist beliebt. Hier hatte ein Richter die Durchsuchung angeordnet, da die Polizei auf frischer Tat zugegriffen hatte und nun die Wohnungen zur Sicherung der Beweismittel und ggf. des Diebesgutes ohne Verzögerung durchsucht werden sollten.

Das Gespräch mit den Polizeibeamten in der Wohnung verlief freundlich, sie wiesen mich kompetent in den Sachverhalt ein und hatten schon das Protokoll der Durchsuchung vorbereitet. Mit den Eltern und den Beamten erörterte ich, daß es sinnvoll ist, vor einer Aussage die Akte zu kennen; der Beschuldigte sich also vorerst nicht zur Sache einlassen solle, was sie dem Jugendlichen ausrichten würden. Eine Stunde rechtzeitig aufgewandte Zeit, die später viel Arbeit und Kosten verhindert.

Eingentlich nichts Besonderes und nicht sonderlich berichtenswert – hätte ich nicht mein Auto im Schnee festgefahren. Als wäre es selbstverständlich, schieben drei junge Polizisten das Auto bergauf zurück auf die Straße und wünschen mir Gute Fahrt. Nein, das ist nicht mehr selbstverständlich. Umso mehr fällt es angenehm auf, und man freut sich: Polizisten im Nachtdienst, freundlich, höflich, kompetetent und hilfsbereit. Jetzt werde ich nachgucken, ob es erlaubt ist, der Abteilung ein Päckchen Kaffee für die langen Nachtschichten zukommen zu lassen. Ich will sie ja nicht einem Verfahren wegen § 331 StGB aussetzen. Ja, auch das ist in Berlin geregelt: Ausführungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 9. März 1990, Inn II A 11.

Wo bin ich? 4

Der Zeuge hat schon wieder ein Problem: 150 €, ersatzweise 2 3 Tage Ordnungshaft. Die Schwurgerichtskammer, die anderen Robenträger, der Angeklagte, der Sachverständige und und … warten. Ich muß wenigstens nicht in einem Richterzimmer oder auf dem Flur warten.

Es fällt mir schwer, ihn nicht zu verwünschen!

Änderung des Pflichtteilsrechts ab 1. Januar 2010

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gelten wesentliche Änderungen im bisherigen Pflichtteilsrecht.

Abkömmlinge oder Eltern, Ehegatten und Lebenspartner sollen am Nachlass teilhaben können, auch wenn der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat.

Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes, muss aber gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. War dies bisher nur in voller Höhe möglich, so kann jetzt eine Stundung vom Erben verlangt werden, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruches für den Erben eine unbillige Härte werde.

Auch der sogenannte Pflichtteilsanspruch, d. h. die Berücksichtigung von Geschenken, die der Erblasser innerhalb 10 Jahre vor dem Erbfall dem Pflichtteil des Berechtigten gemacht hat, wird dahingehend variiert, dass nicht wie bisher auf die 10-Jahres-Frist strikt abgestellt wird, sondern jedes Jahr nach der Schenkung zu einer Minderung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs um 10 % führt.

Dies alles gilt nur, wenn der Erbfall nach dem 01.01.2010 eingetreten ist; sonst gilt das bisherige Recht weiter. Angesichts der zum Teil schwierigen Tatsachen und Rechtsbewertungen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das fängt ja gut an!

[singlepic id=“53″ w=“200″ h=“150″ float=“left“]Berlin, Sonnabend 02.01.2010. Die Hotels sind ausgebucht, die Geschäfte am Berliner Prachtboulevard Kurfürstendamm sind überfüllt. Das fängt gut an für die Geschäftsleute der Stadt.

Seit etlichen Stunden ist kein Schnee mehr gefallen. Über den KuDamm zu stapfen ist wahrlich kein Vergnügen und hat mit flanieren nichts gemein. Ich habe Passanten in Gummistiefeln gesehen. Not macht erfinderisch. Eine der vielen Visitenkarten der Hauptstadt. Be Berlin!

Noch 363 Tage bis zum Neuen Jahrzent

Überall hört und liest man vom angebrochenen Neuen Jahrzent. Selbst die FAZ schrieb:

Mit spektakulären Feuerwerken und riesigen Freiluft-Partys haben Millionen Menschen auf der ganzen Welt das neue Jahrzehnt eingeläutet.
Quelle:FAZ.net 01.01.2010

und löste damit wieder die alte Diskussion aus. Das Ganze hängt an der Frage, ob man bei „null“ anfängt zu zählen oder bei „eins“. Gab es ein Jahr „Null“ nach Christi Geburt? Macht man den ersten Schritt oder den Nullten?

Gab es die Monate 01-12 des Nullten Jahres, gefolgt durch die Monate 01-12 des Ersten Jahres?

Einen meiner Lieblingsfilme umtiteln?

Update 04.01.2010
In der bereits oben verlinkten Diskussion bringt Chi Tamago ein schönes Beispiel:

Wen es unter meinen Bekannten zu dieser Discussion kommt, hole ich einen Zollstock, zeige den und frage, wo ist der Zentimeter „0“. Es gibt kein Zentimeter „0“, ebenso gibt es kein Jahr „0“.

Update 05.03.2010 Eigenartiger Weise eine der häufigst aufgerufenen Seiten. Aufgrund zahlreicher Hinweise auch noch die Links zur Wikipedia. Nicht, daß die Artikel dort besonderes Gewicht hätten, aber offensichtlich besondere Reputation:

  • Beitrag zur Definition „Jahrzehnt
  • Das Jahr Null: eine Darstellung der Problematik des Beginns der Zeitrechnungen

    Das Jahr 1 vor Christi Geburt endet am 31. Dezember (1 v. Chr.), am nächsten Tag, dem 1. Januar, beginnt das Jahr 1 nach Christi Geburt (1 n. Chr.).

Grund zur Freude: Nur 300 Tage bis zum Ende des ersten Jahrzents des neuen Jahrtausends