Adventsonntage kommerzfrei

Das BVerfG hat soeben seine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Ladenöffnung an allen vier Andventssonntagen in Berlin veröffentlicht. Nicht nur, daß es den Kirchen das Recht eingeräumt hat, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, es hat auf die Bedeutung der Sonntagsruhe verwiesen. „Sonntags gehört Papi mir!“ war nicht nur ein Schlachtruf der Gewerkschaften. Die Entscheidung ist wieder einmal lesenswert und wird noch zu erheblichen Kontroversen führen.

Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt daher nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sichert eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen. Die Sonn- und Feiertagsgarantie kommt etwa dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG). Ihre Bedeutung resultiert wesentlich auch aus dem zeitlichen Gleichklang der Arbeitsruhe. Art. 139 WRV erweist sich so als verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung und ist als Konnexgarantie zu verschiedenen Grundrechten zu begreifen.
Quelle: Pressemitteilung BVerfG

Hausverbot

Ich bin mir nicht sicher, ob mich da jemand auf den Arm nehmen möchte. Von einem amerikanischen Mandanten erhielt ich folgende Mail:

Dear Mr. Jede,
Do you think there is a chance for suing them? My wife Susanna insist on a regular basis, that I accompany her to her trips to Target. Unfortunately, like most men, I found shopping boring and preferred to get in and get out. Equally unfortunate, my wife is like most women – she loves to browse. Yesterday my dear wife received the following letter from the local Target.
Dear Mrs. Jones!
Over the past six months, your husband has caused quite a commotion in our store. We cannot tolerate this behavior and have been forced to ban both of you from the store. Our complaints against your husband, Mr. Jones, are listed below and are documented by our video surveillance cameras.
1. June 15: Took 24 boxes of condoms and randomly put them in other people’s carts when they weren’t looking.
2.. July 2: Set all the alarm clocks in Housewares to go off at 5-minute intervals.
3. July 7: He made a trail of tomato juice on the floor leading to the women’s restroom.
4. July 19: Walked up to an employee and told her in an official voice ‚Code 3 in Housewares. Get on it right away‘. This caused the employee to leave her assigned station and receive a reprimand from her Supervisor that in turn resulted with a union grievance, causing management to lose time and costing the company money.
5. August 4: Went to the Service Desk and tried to put a bag of M&Ms on layaway.
6. August 14: Moved a ‚CAUTION – WET FLOOR‘ sign to a carpeted area.
7. August 15: Set up a tent in the camping department and told the children shoppers he’d invite them in if they would bring pillows and blankets from the bedding department to which twenty children obliged.
8. August 23: When a clerk asked if they could help him he began crying and screamed, ‚Why can’t you people just leave me alone?‘ EMTs were called.
9.. September 4: Looked right into the security camera and used it as a mirror while he picked his nose.
10. September 10: While handling guns in the hunting department, he asked the clerk where the antidepressants were.
11. October 3: Darted around the store suspiciously while loudly humming the ‚ Mission Impossible‘ theme.
12. October 6: In the auto department, he practiced his ‚Madonna look‘ by using different sizes of funnels.
13. October 18: Hid in a clothing rack and when people browsed through yelled ‚PICK ME! PICK ME!‘
14. October 21: When an announcement came over the loud speaker, he assumed a fetal position and screamed ‚OH NO! IT’S THOSE VOICES AGAIN!‘
And last, but not least:
15. October 23: Went into a fitting room, shut the door, waited awhile, then yelled very loudly, ‚Hey! There’s no toilet paper in here.‘ One of the clerks passed out.

Ich kenne den Mandanten sehr gut und kann mir das durchaus vorstellen…

Ethikrat und Babyklappe

Ethikrat will Babyklappen schließen lassen titelt die Berliner Morgenpost. Die Artikel in den Tageszeitungen berichten nichts Erhellendes, warum die Abwägung zu diesem Ergebnis kommt. Der Ethikrat ist im Netz und hat zu diesem Thema sowohl eine Pressemitteilung online gestellt, als auch die Kurzfassung und die ausführliche Stellungnahme.

Die Pressemitteilung bringt es auf den Punkt:

Der Deutsche Ethikrat möchte mit seinen Empfehlungen dazu beitragen, dass Schwangeren und Müttern in Notsituationen so gut wie möglich geholfen wird, ohne die Rechte anderer, insbesondere ihrer Kinder, zu verletzen…

Wer möchte das nicht? Aber ist abzuwägen und wenn ja, wie?

Der Ethikrat empfiehlt, die vorhandenen Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Dies sollte in einem gemeinsamen Vorgehen aller politisch dafür Verantwortlichen bewirkt werden. Begleitend sollten die öffentlichen Informationen über die bestehenden legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen verstärkt werden. Des Weiteren sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen in die Inanspruchnahme der legalen Hilfsangebote zu verbessern.

Haben die Politker den Text verfaßt?

Auf 72 Seiten der Stellungnahme befassen sich zehn Seiten mit der ethischen Bewertung. Mehr als doppelt soviel Platz nimmt die juristische Bewertung durch den Ethikrat ein. Mit dieser Überlegung des Sondervotums hat sich die Mehrheit wohl gar nicht auseinandergesetzt:

In den Fällen, in denen es zur anonymen Kindesabgabe kommt, wissen wir nicht, welches Schicksal die abgegebenen Kinder ohne diese Angebote getroffen hätte. Deshalb erscheint uns ihre Duldung trotz der aufgezeigten ethischen und rechtlichen Bedenken weiterhin vertretbar. Da nicht auszuschließen ist, dass Leben und Gesundheit der von Aussetzung bedrohten Kinder in extremen Notfällen durch die Angebote anonymer Kindesabgabe tatsächlich gerettet werden und da die Vermittlung der abgegebenen Kinder an Adoptivfamilien nicht per se als problematisch einzustufen ist, kann diese Möglichkeit als Ultima Ratio auch ohne rechtliche Grundlage toleriert werden.

Statt der juristischen Überlegungen hätte mich die Einschätzung des Ethikrates interessiert, ob es ethisch vertretbar ist, Hilfen für die Schwangere, insbesondere medizinsche Geburtshilfe davon abhängig zu machen, daß die Hilfesuchende ihren Namen preisgibt. Ist es ethisch vertretbar, das Informationsrecht des Kindes über seine Herkunft mit seinem Lebensrecht abzuwägen? Um mit Martin Buber zu sprechen: „Und wenn doch?“ Wenn auch nur ein Kinderleben durch die Babyklappe gerettet würde, wiegt das Informationsrecht höher?

Diese Stellungnahme erschüttert mich nicht nur wegen des Ergebnisses. Was da niedergeschrieben wurde, ist es das, was in Deutschland über Ethik gedacht wird? Ich hätte erwartet, vom Denken zu lesen. Vielleicht liegt es an der Auswahl der Mitglieder des Ethikrates. Hoffentlich arbeiten sie wenigstens ehrenamtlich im Ethikrat.

DEKRA Zertifizierung für Juristen irreführend

Das Landgericht Berlin hat der DEKRA die Werbung mit dem DEKRA-Zertifikat mit einer einstweiligen Verfügung vom 19.11.2009 -16 O 479/09- untersagt:

Durch die Verwendung des Logos im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, werden die betroffenen rechtssuchenden Verkehrskreise in die Irre geführt, weil diese davon ausgehen, dass die Zertifizierung aufgrund der Prüfung durch einen neutralen Dritten aufgrund eines staatlichen Verfahrens verliehen wird und daher einem staatlicherseits vorgegebenen Standard entspricht. Denn dem Verkehr ist die DEKRA aus ihrer Verleihung von Kfz-Prüfsiegeln bekannt, wo sie als staatliche Beliehene prüft, ob bestimmte staatlicherseits vorgegebene Prüfkriterien erfüllt sind (vgl. insoweit auch LG Köln, Urteil vom 03.02.2009, Az. 33 O 353/08)

Daraus folgt: Die gleiche Werbung wäre einem Unternehmen gestattet, das nicht staatliche Aufgaben wahrnimmt. Wenn sich ein paar vernünftige Rechtsanwälte zusammentun, die Qualitätssicherung betreiben und diese zertifizieren, wäre dies nicht irreführend?

Ob das wohl Bestand haben wird?
Die Fachanwälte und die von ihnen dominierten Verbände wollen jedenfalls keine weiteren Qualifizierungen zulassen. Die RAK Berlin hat deutlich Stellung bezogen, die dort genannten Gründe finden sich im Beschluß des LG Berlin jedoch nicht.

RAK Berlin kippt Robenpflicht

Der Vorstand hat in seiner Sitzung v. 11.11.2009 beschlossen:

Der Vorstand wird die derzeitige tatsächliche Handhabung des Tragens einer Robe vor Gerichten des Landes Berlin evaluieren. Das Ergebnis der Evaluierung wird im Berliner Anwaltsblatt veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung dieses Ergebnisses wird der Vorstand das Auftreten von Anwältinnen und Anwälten vor Berliner Gerichten nicht ahnden.

Der Beschluß erging mit zwei drei Gegenstimmen.