Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Beleidigung des Ausbilders

Es ging durch den juristischen Blätterwald, beispielsweise bei der LTO, daß einer Referendarin die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt wurde nachdem sie ihren Ausbilder beleidigt hatte.

Die Entscheidung der RAK Köln wurde vom Anwaltsgerichtshof und BGH gehalten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem nun einen Riegel vorgeschoben (- 1 BvR 1822/16 – v. 22.10.2017) und die Entscheidungen aufgehoben.  Die entscheidenden Bemerkungen in der Begründung:

Die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs lässt insoweit bereits eine Prognoseentscheidung im Hinblick auf die Beeinträchtigung der einer Zulassung entgegenstehenden Interessen der Öffentlichkeit vermissen. Es hätte an dieser Stelle insbesondere näher ausgeführt werden müssen, dass und warum davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführerin im Falle ihrer Zulassung als Rechtsanwältin in einer Art und Weise auftreten würde, die das Vertrauen in die Integrität der Rechtsanwaltschaft insbesondere im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege beinträchtigen könnte, sei es, dass Gerichte Rechtsstreitigkeiten nicht mehr zielgerichtet und zweckmäßig betreiben oder aber die Rechtsuchenden eine vertrauenswürdige Rechtsberatung und Vertretung im Rechtsstreit nicht erlangen könnten (vgl. zu dieser Funktion des Rechtsanwalts Schmidt-Räntsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2014, § 7 BRAO Rn. 33).

Das wird für die Kammern künftig schwierig werden mit der Begründung der Unwürdigkeit der Bewerber. Das BVerfG hat die Latte hoch gelegt …

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Bild einer Strafakte einer deutschen Staatsanwaltschaft

Stillstand der Rechtspflege

In den Akteneinsichten bemerken wir vermehrt Verfügungen der Staatsanwaltschaft Berlin mit diesem oder ähnlichen Wortlaut:

Vfg.

  1. Vermerk: Das Dezernat 0000 ist derzeit nicht besetzt. Es findet mangels Personals derzeit nur eine Eilt-Vertretung statt.

Ähnlicher Wortlaut?

Vfg.

  1. Vermerk: Aufgrund vorrangiger Verfahren, dem anstehenden Urlaub + anschließendem Mutterschutz kann das Verfahren nicht weiter bearbeitet werden und wird verfristet.
  2. WV 4 Wochen

Es ist nicht absehbar, daß sich daran etwas ändern könnte. Ein paar Stellen mehr, wie angekündigt, werden die Situation nicht signifikant verbessern.

 

 

Amtsgericht Waren bremst Ordnungsamt aus

Dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden in diesem Jahr etwa 500.000 Euro in der Kasse fehlen, weil das Ordnungsamt im Jahr 2017 weniger mobile Blitzer platzieren konnte als in den Jahren zuvor. Die angepeilten Einnahmen von rund 7,5 Millionen Euro werden in diesem Jahr nicht erreicht werden
Quelle: Nordkurier v. 09.11.2017

Das Amtsgericht lädt zu jeder Bußgeldangelegenheit einen Zeugen vor. Im Durchschnitt fehlen dem Ordnungsamt dadurch 1,5 Mitarbeiter pro Tag, die statt ihren Dienst auf der Straße zu verrichten, ihre Zeit auf dem Gerichtsflur verbringen.

 

Erörterungen vor der Hauptverhandlung

Das Gesetz sieht in § 202a StPO die Möglichkeit der Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten vor.

Gemeint ist das Verfahrensstadium vor Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen. Hier haben Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Gelegenheit, sich über die Anklage und das weitere Verfahren informell auszutauschen.

Uns ist kein Fall erinnerlich, wo es uns gelungen wäre, in einem solchen Gespräch die Zulassung der Anklage zu verhindern.

In der Regel beschränken sich solche Erörterungen auf die Präsentation miteinander unvereinbarer Strafvorstellungen seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Dies ist zu kurz gesprungen, wie das nachfolgende Zitat aus der Verfügung eines Vorsitzenden treffend belegt:

Nach der Auffassung der Kammer erfüllen solche Gespräche bereits dann ihren Sinn, wenn sie die Kommunikation personalisieren und dazu beitragen, überflüssige Konfrontationsrituale zu vermeiden.

Eine Terminsgebühr wird damit jedoch nicht verdient.

 

Coins

Teure Erstberatungsgebühr

Nach unseren Erfahrungen mit der Waffenbehörde sah es mau aus für die Wünsche des Mandanten. Ich habe ihm von einem Verfahren abgeraten und die Sache lang und breit mit ihm beraten.

Dafür hat er 190 € Erstberatungsgebühr berappt.

Das war ihm nicht genug, er ging noch zu einem anderem Rechtsanwalt und dieser riet ihm zum vollen Programm:

  1. Verwaltungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde
  2. Verfahren vor der Widerspruchsbehörde
  3. Einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht

Dreieinhalbtausend EUR später hatte er es vom Verwaltungsgericht schwarz auf weiss: es bleibt bei der Entscheidung der Waffenbehörde.

Woher ich das weiß? Er kam mit einer Schachtel Pralinen vorbei und erzählte uns die Geschichte.

Fragen Sie uns – gut investiertes Geld. Abraham Lincoln sagte es bereits:

A lawyer’s time and advice are his stock in trade