Hinweise Einsichtnehmenden
ist das denn politisch korrekt?
Hinweise für Einsichtnehmenden:
Diese Akten dürfen an andere Stellen nicht ohne Einwilligung der Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden! Diese Seite ist Aktenbestandteil und darf nicht entfernt werden!
Es wird gebeten, die Versendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR (KV 9003 GKG) an die Landesjustizkasse Chemnitz, IBAN: DE568.70000000087001500, BIC: MARKDEF1870, unter Angabe des folgenden Rechnungskennzeichens im Verwendungszweck (Referenznummer), zu überweisen: 123456000000 AE XXX Js XXX/17 Sorglos
Da wird aus dem im Adressfeld Angegebenen ein Einsichtnehmender. Wir bekommen die Akte und wenn wir der Bitte auf Zahlung nicht nachkommen – kommt eine Mahnung. Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung haben wir – wenn wir den Anweisungen folgen – nicht in der Akte.
Ob es wohl datenschutzrechtlich zulässig ist den Namen des Mandanten bei der Zahlung anzugeben? Geht die Bank schließlich nichts an und ist für die Verbuchung nicht notwendig (solange nur eine Beschuldigte in der Akte geführt wird).
Wer hat dieses weit verbreitetet Formular entworfen?
Dürfen sich an Allerheiligen Scheinheilige in Bundesländern Gedanken machen, in denen der Tag kein Feiertag ist?