wird dem abermaligen Verlegungsantrag des Klägervertreters widersprochen. Die Angelegenheit wurde bereits einmal vertagt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Angelegenheit nicht vertretbar ist.
Vorstand der Rechtsanwaltskammer
i.A.
RA Rudi Ratlos
Geschäftsführer
Die Abteilung des Vorstandes hatte keine Rüge verhängt, sondern will die Sache wg. der grundsätzlichen Bedeutung vor den BGH bringen und hat deshalb eine mißbilligende Belehrung ausgesprochen.
Der Geschäftsverteilungsplan des AGH war fehlerhaft, worauf ich vor der Verhandlung verwiesen habe. Es erfolgte die Aufhebung des Termins, die Bekanntgabe eines geänderten Geschäftsverteilungsplanes und ein neuer Termin wurde anberaumt, der in eine fünftägige von mir gebuchte Fortbildungsveranstaltung fällt. Auf meinen deswegen gestellten Verlegungsantrag gibt die Kammer diese Stellungnahme ab.
Falsch. Dumm. Eine Frechheit.
Die Rechtsanwälte haben die Vertretung, die sie verdienen (gewählt) haben und die Kontrolle der Geschäftsführung (des Präsidenten) obliegt dem Vorstand.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-11-01 16:40:112016-11-01 16:40:11Irgendwann lassen es sich die Kammermitglieder nicht mehr gefallen
Vermeintlich politisch korrektes Verhalten der Kunden soll durchgesetzt werden.
Da erreicht mich am späten Samstagabend eine Mail, daß sich ab Dienstag die Regeln des Vertrages ändern. Das Airbnb-Community-Bekenntnis.
Wenn ich dem nicht zustimme, kann ich nicht mehr über Airbnb verreisen. Ich will hier nicht über die praktische oder rechtliche Absurdität schreiben oder die interessante Fristsetzung.
Wehret der Anfänge. Morgen ist die Bank nicht mehr bereit, mir ein Konto zur Verfügung zu stellen wenn ich Links-/Rechtsextreme verteidige? Political Correctness war hier auf dem Blog schon öfter das Thema.
Was maßen diese Leute sich eigentlich an, was wollen die von mir?
Du erklärst dich bereit, jeden [1] respektvoll, vorurteilsfrei und unvoreingenommen zu behandeln.
Einen Großteil meines Lebens habe ich damit verbracht, sinnvolle Vorurteile zu entwickeln. Wenn eine Regenwolke auf mich zukommt, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß ich naß werde. Wenn ich einen Mann mit Priesterkragen sehe, könnte es tatsächlich ein Priester sein? Wenn mir einer mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf der Stirn entgegenkommt, wird es wohl kein Priester sein?
Was soll das für ein Respekt sein, wenn ich den Mann noch nicht kenne? Ich werde auch weiterhin Mütter besonders respektvoll behandeln und dem Enkel-Trick-Betrüger meinen Respekt verweigern. Und selbstverständlich bin ich voreingenommen. Und kann es gar nicht anders sein. Ich kann einem Mann, der Auschwitz überlebte, nicht unvoreingenommen gegenübertreten.
Hat eigentlich irgendeiner derjenigen Idioten, die das verzapft haben, sich jemals mit Psychologie und menschlicher Kommunikation [2] beschäftigt?
[1]– unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, Volkszugehörigkeit, einer Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder Alter –↩
[2] Gleichnamiger Titel von Watzlawick sei wärmstens empfohlen↩
Für die bereits EGVP nutzenden Kollegen habe ich mir das mit dem Müllkorb Nachtbriefkasten genau erklären lassen:
Es handelt sich wohl um einen Nachtbriefkasten (wahrscheinlich steht das deshalb auch drauf) in den man Schriftsätze mit beglaubigten Abschriften (muss man bei nicht elektronischen Versand wohl beifügen :) ) einwerfen kann. Durch integrierte Präzisionstechnik, erkennt der Müllkorb Nachtbriefkasten, ob ein Brief vor oder nach 0.00h eingeworfen wurde.
Der Müllkorb Nachtbriefkasten ist sogar videoüberwacht, um die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.
Im Übrigen sieht der Nachtbriefkasten auch nicht einen Müllkorb ähnlich. Vielleicht aber einer Mülltonne. Aber es steht ja Nachtbriefkasten drauf.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-10-19 09:09:022017-06-16 14:09:14Kammergericht Berlin beugt bereits Missbrauch nach beA Einführung vor!
Als letztes Bundesland hat es Berlin tatsächlich geschafft, seine Bauordnung zu ändern und die Rauchwarnmelderpflicht einzuführen – ging ja schneller als der BER …
Ab 01.01.2017 müssen in Wohnungen die Rauchmelder vorhanden sein – dies gilt zunächst jedoch nur für Neubauten; für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Nun muss Berlin ja immer irgendetwas anders als alle anderen machen: Die Pflicht besteht für alle Aufenthaltsräume außer Küchen und für alle Flure. In anderen Bundesländern hat man das Ganze auf Schlaf – und Kinderzimmer (und natürlich Flure) begrenzt.
Das ist doch gut, oder? Ehrlich gesagt: Ich finde es übertrieben. Wie immer wurde das Ganze seitens der Politiker nicht so richtig durchdacht – und vor allem an der Realität vorbei. Gerade in Berlin gibt es einen großen Bestand von Altbauwohnungen, die 4 und mehr Zimmer haben. Auch sind diese Wohnungen häufig so verwinkelt, dass es nicht nur mehrere Flure gibt, sondern diese auch „um die Ecke“ gehen (bedeutet, dass zwei Rauchmelder installiert werden müssen) und es fast immer eine ehemalige Mädchenkammer gibt, die im Regelfall direkt hinter der Küche liegt (das wird dann lustig beim intensiven Kochen).
Gerade bei dieser Kammer fängt nun für den Vermieter / Eigentümer die Detektivarbeit an: Wie nutzt denn der Mieter diese Mädchenkammer? Die einen nutzen die Kammer vielleicht als Arbeitszimmer (aha, Einbau ist Pflicht) während die anderen sie lieber als Stauraum oder für die Waschmaschine benutzen (äh, Einbaupflicht??) – na egal, die vom Vermieter beauftragte Fachfirma (muss ja ordnungsgemäß nach DIN 14676 installiert werden) wird´s schon richten.
Und wer muss zahlen? Die Politiker jedenfalls nicht. Zunächst darf der Vermieter / Eigentümer in Vorkasse gehen und – wenn er eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung gemacht hat – auf die Mieter umlegen. Da Mieter in Deutschland schon mal gerne über Blumenkästen und Fußmatten in Hausfluren gerichtlich streiten, kann man auf die nächste Klagewelle gespannt sein.
Und was es mit der Wartung (= Batteriewechsel und Funktionstest)?
§ 48 Berliner Bauordnung: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, der Eigentümer oder die Eigentümerin übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Wenn also der / die Eigentümer/-in die Wartung übernimmt, ist der Mieter haftungsrechtlich fein raus, darf aber mehr zahlen und wird im Regelfall wieder einmal einen Vormittag von der Arbeit frei nehmen müssen um den Techniker in die Wohnung zu lassen.
Wenn der Eigentümer bzw. dessen Hausverwaltung die Organisation jedoch nicht übernehmen will, ist der Mieter oder „sonstige Nutzungsberechtigte“ (= Untermieter, erwachsene Kinder etc.) in der Pflicht, also in der Haftung. Da Rauchmelder naturgemäß an der Decke befestigt werden, muss er sich zunächst eine geeignete Leiter an-/beschaffen (Altbaudeckenhöhe ab 3,80 m aufwärts), sich dann Wartungsintervalle überlegen und diese dann auf Termin legen.
Hier stellen wir uns dann die über 80jährige, alleinlebende Rentnerin vor, wie sie das dann so bewerkstelligt…. Oder auch den Sozialhilfeempfänger, der erstmal einen Antrag auf Anschaffung von Leiter und Batterien beim zuständigen Amt stellen darf…
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-10-18 12:29:092016-10-18 12:29:09Rauch(warn)melderpflicht – jetzt auch in Berlin
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistiken
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.