Irgendwann lassen es sich die Kammermitglieder nicht mehr gefallen

wird dem abermaligen Verlegungsantrag des Klägervertreters widersprochen. Die Angelegenheit wurde bereits einmal vertagt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Angelegenheit nicht vertretbar ist.

Vorstand der Rechtsanwaltskammer
i.A.
RA Rudi Ratlos
Geschäftsführer

Die Abteilung des Vorstandes hatte keine Rüge verhängt, sondern will die Sache wg. der grundsätzlichen Bedeutung vor den BGH bringen und hat deshalb eine mißbilligende Belehrung ausgesprochen.

Der Geschäftsverteilungsplan des AGH war fehlerhaft, worauf ich vor der Verhandlung verwiesen habe. Es erfolgte die Aufhebung des Termins, die Bekanntgabe eines geänderten Geschäftsverteilungsplanes und ein neuer Termin wurde anberaumt, der in eine fünftägige von mir gebuchte Fortbildungsveranstaltung fällt. Auf meinen deswegen gestellten Verlegungsantrag gibt die Kammer diese Stellungnahme ab.

Falsch. Dumm. Eine Frechheit.

Die Rechtsanwälte haben die Vertretung, die sie verdienen (gewählt) haben und die Kontrolle der Geschäftsführung (des Präsidenten) obliegt dem Vorstand.

In Berlin wird am 08.03.2017 gewählt.

Schauen Sie hier: ProKammer.de

Na gut, Klammeranwalt.de klappt auch :-)

SoIsses

3 Kommentare
  1. RA SG
    RA SG sagte:

    Das „Problem“ der Anzahl der Klammeranwälte in der RAK dürfte sich nach dem Denken der „richtigen“ Anwälte doch eh erledigt haben, nachdem jetzt wieder Klarheit geschaffen und gesetzlich abgesichert wurde. Nach dieser Logik werden sich die ungeliebten Gäste nach und nach wieder aus den Kammern verabschieden und endlich dem grenzenlosen Engagement der Nichtklammeranwälte nicht mehr im Wege stehen.

    Ich verstehe schon die Vehemenz nicht, mit der gegen das Syndikusanwälte und ihr Engagement vorgegangen wird, erst recht nicht die teils aus jeder Zeile tropfende gefühlte Überlegenheit so manchen „richtigen“ Anwalts. Ich habe beide Zulassungen und meine Syndikustätigkeit könnte rechtsanwaltlicher nicht sein.

    • RA Jede:
      Falscher Film? Der Beitrag befaßt sich nicht mal am Rande mit Syndikusanwälten.
    Antworten
  2. RA SG
    RA SG sagte:

    Sehr geehrter Herr Kollege, ich lese selbstverständlich nicht nur Ihre Beiträge, sondern folge fast ebenso gründlich den von Ihnen gestezten Links. Bleibe im Kino auch immer beim Abspann des Films sitzen ;o).

    • RA Jede:
      Na, also dann: Der Beitrag richtet sich nicht gegen Syndici, sondern eine nicht professionelle Geschäftsstelle einer Rechtsanwaltskammer.

      Die Syndikusanwälte sind in Berlin (und anderswo überrepräsentiert). Sie werden sich nicht – jedenfalls nicht in Berlin – wieder zurückziehen, dafür sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Im Gegenteil.

      Ein Syndikus-Anwalt im Vorstand, der mit Engagement vorgeht (und nicht nur Partikularinteressen im Blick hat), hat meine Stimme. Die gab und gibt es.

      Ein Prozeßanwalt ist mir in etlichen Bereichen überlegen und ich bräuchte für eine Entscheidung in diesen Bereichen seinen Sachverstand. Für die Masse der vom Vorstand zu fällenden Entscheidungen ist die Kenntnis der Syndikusanwälte nicht ausreichend. Der klassische Syndikusanwalt hat vom Bürobetrieb eines Rechtsanwaltes keine Ahnung. So wie ich keine Ahnung von den Entscheidungswegen eines großen Unternehmens habe.

      Also nix mit gefühlter Überlegenheit. Reale Überlegenheit auf beiden Seiten in unterschiedlichen Bereichen.

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  3. RA SG
    RA SG sagte:

    Also dann ich auch (abschließend): nicht anders hätte ich Sie eingeschätzt, unterschreib ich also genau so. Insofern war der Hinweis auf die „Überlegenen“ ausdrücklich nicht auf Sie gemünzt und deshalb vielleicht hier deplatziert. Dass es diese Spezies aber gibt, dürfte unstreitig sein.

    Und zurück zum Thema – viel Erfolg!

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