Der Strafverteidiger als Bittsteller

Es ist nicht auszurotten, die Angewohnheit mancher Kollegen, statt Anträge zu stellen, Bitten zu äußern.

Das haben auch schon die Behörden erkannt und sehen den Strafverteidiger als Bittsteller.

Wir beantragen, uns Akteneinsicht zu gewähren. Nicht ein Standard-Verfahren, in dem die Zeitabläufe keine besondere Rolle spielen, sondern mit vorangegangener Durchsuchung der Räume und Beschlagnahme von Wertgegenständen, also einem massiven Eingriff in die Grundrechte des Mandanten.

Und was bekommen wir als Antwort, mit dickem Siegel beglaubtigt (klicken Sie auf das Bild!)?

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Im völlig verquasten Deutsch wird uns eine Frage beantwortet, die wir nicht gestellt haben. Ich will nicht wissen, ob die Akten versandt sind. Ich will die Akten!

Mein Antrag wird zum Gesuch umgedeutet. Was sagt mein Lieblingswörterbuch dazu?

d) in der neueren entwicklung wird gesuch in erster linie für diejenige form der bitte oder aufforderung gebraucht, die auf dem umständlicheren schreibverkehr beruht: haben uns auf das unterthänigste gesuch des legazionsrathes Jean Paul Friedrich Richter in Baireuth gnädigst bewogen gefunden etc. Badische verlagsprivilegien für Jean Paul Werke 1. einl. 41. und so gewöhnlich im canzleistil.

Vielleicht hat der Staatsanwalt unseren Beitrag zum Kanzleistil verinnerlicht?

Oder ist er ein schlichteres Gemüt und verwendet den Begriff wie der Duden?

Schreiben, das eine Privatperson an eine Behörde oder an jemanden mit entsprechender Befugnis richtet, um in einem bestimmten Fall eine Bewilligung oder Genehmigung zu erhalten

Kommt dem Herrn Staatsanwalt unser Antrag ungelegen, so ist das bedauerlich, stört vielleicht die Kreise, ändert aber nichts daran, daß er über den Antrag entscheiden muß und nur im gesetzlich eng geregelten Fall negativ entscheiden darf.

Darüber hinaus ist die „Vertagung“ auch nicht im Interesse der Strafverfolgunsbehörde. Ohne Akteneinsicht keine Einlassung des Beschuldigten. Und die Einlassung des Beschuldigten – zumindest wenn sie aus der Feder eines Strafverteidigers erfolgt – verkürzt das Verfahren häufig erheblich und erspart u.U. aufwendige weitere Ermittlungen.

Glaubt der Staatsanwalt tatsächlich, daß mein Mandant nach einer Durchsuchung und umfangreichen Beschlagnahmen jetzt abwarten will? Hat er sich im Baustein vergriffen und wollte die Akten eigentlich zurückfordern? Hallo! Es geht um verfahrensrechtliche Grundrechte des Beschuldigten und seines Verteidigers und nicht die Bequemlichkeit eines Staatsanwaltes und seines Apparates.

Zur Ehrenrettung: In den meisten Fällen fragt der Staatsanwalt bei uns an, ob wir abwarten wollen oder er die Akten zurückfordern soll. Und manches Mal kann man dem Mandanten dann informieren: „Warten wir noch ab, die Akten sind bei XY und es ist in Ihrem Interesse abzuwarten.“

Herr Maas – es ist doch nicht der 1. April

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Männer, die Sexdienste von Frauen in Zwangslagen nutzen, sollen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Quelle: ZEIT ONLINE 12.03.2016

Sie haben im neuen Prostitutionsgesetz daran gedacht, die Damen gesetzlich zu verpflichten, ein Schild um den Hals zu tragen: „Bin in einer Zwangslage“?

Sie haben auch schon jemanden gefunden, der Ihnen auf höchstem intellektuellen Niveau zustimmt:

Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt
Quelle: Richtig, GdP [1]

Natürlich berücksichtigt man in Ihrem Hause nicht die Bedenken der Profis, beispielsweise der Pressesprecherin des Berufsverbandes Sexarbeit:

Welche Probleme haben Sie mit dem Gesetz?

Es wird zum Beispiel eine Registrierungspflicht für Sexarbeiter vorgeschrieben. Das ist stigmatisierend und datenschutzrechtlich fragwürdig. In Bayern wird eine solche Registrierung in Datenbanken schon jetzt ohne Rechtsgrundlage praktiziert. Das führt immer wieder zu einem Zwangs-Outing vor Freunden und Bekannten, die nichts von der Arbeit der Kollegin wissen. Bei jeder Polizeikontrolle kann der Beamte sehen, ob man als Sexarbeiter registriert ist.
Quelle: Widerstand der Sexarbeiter, ZEIT ONLINE, 02.03.2016

Gibt es irgendjemanden, der das neue Gesetz gut findet (natürlich außer den Politikern)?

Einer Sprecherin des Justizministeriums zufolge soll die Neuregelung des Gesetzes dennoch zügig umgesetzt werden.

  1. [1]Ist das der, der überfallartig ein Bordell stürmt und mit der Taschenlampe guckt, ob der Kondompflicht in Bayern genüge getan ist?

POET’s Day

TGiF kenne ich, POET’s Day war mir neu:

Piss Off Early Tomorrow’s Saturday.

Stasi 2.0

binary-823336_640Noch 2013 war der Aufschrei der Empörung groß, als der Whistleblower Edward Snowden enthüllte, dass die NSA die Telekommunikation weltweit überwachte[1]. Ein Skandal – auch deutsche Bürger und Politiker wurden abgehört. Vom Deutschen Bundestag wurde der NSA-Untersuchungsausschuss eingesetzt[2], um das Ausmaß der Spionage in Deutschland aufzuklären.

Jetzt will das BKA der NSA Konkurrenz machen. Der Bundestrojaner steht kurz vor der Genehmigung[3]. Diesen ließ das BKA eigens für die Überwachung der von Computern ausgehenden Telekommunikation entwickeln. Der Trojaner wird unter Ausnutzung von Sicherheitslücken im Betriebssystem in die Rechner „verdächtiger“ Personen eingeschleust[4]. Sprich – der Staat wird zum Hacker.

Auch präventiv soll der Trojaner zum Einsatz kommen, um geplante Straftaten zu verhindern. So kann praktisch jeder unbescholtene Bürger in das Visier des BKA geraten[5]. Dies sei durch die schwere der geplanten Straftaten, die dadurch möglicherweise verhindert werden können, gerechtfertigt. Frei nach dem Motto – „Der Zweck heiligt die Mittel“.

Das BKA mutiert zu einer neuen Geheimpolizei. Im heutigen Zeitalter werden eben nicht mehr die Nachbarn angeheuert, um sich gegenseitig zu bespitzeln[6]. Stattdessen verschafft sich der Staat Zugriff auf das ausgelagerte Gehirn seiner Bürger[7]. Genauso gut könnte das BKA heimlich in die Wohnung eines „Verdächtigen“ einbrechen und Briefe oder geheime Tagebücher an sich nehmen. Unvorstellbar? – Genau das ermöglicht der Trojaner auf technischer Ebene. Das technisch Mögliche geht sogar darüber hinaus! Mit Hilfe des Trojaners können die Gedanken des Betroffenen quasi live beim Entstehen von der Tastatur abgelesen werden[8].

Und theoretisch kann ein Trojaner noch mehr: Den gesamten Festplattenspeicher auslesen und durch die Fernsteuerung von Webcam und Mikrofon das Innere der Wohnung des Betroffenen überwachen[9].

Da fragt man sich als Bürger: „Was ist denn mit meinen verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten?“[10] Da hat das Bundesverfassungsgericht vorgesorgt und verfassungsrechtliche Vorgaben für den Einsatz des Bundestrojaners aufgestellt[11]. Ein Richter soll aufpassen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben.

Der Richter entscheidet, ob der Einsatz des Trojaner im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen ist. Er passt auf, dass der Trojaner nur das macht, was er soll und keine Daten erfasst, die die Intimsphäre des Überwachten betreffen. Und der Richter verhindert, dass mit dem Bundestrojaner Missbrauch getrieben wird.

Wie soll der Richter das in der Praxis gewährleisten? Nun, das ist schleierhaft! Aber das spielt auch keine Rolle. Ein Richtervorbehalt hört sich gut an. Theoretisch sind die Bürger vor unrechtmäßigen Grundrechtseingriffen sicher[12].

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt. Der Trojaner ist verfassungskonform. Problem gelöst.

Der Staat spioniert seine Bürger heimlich aus – aber verfassungskonform.

Es besteht also kein Grund zur Sorge.

Kammerversamm­lung am 9. März 2016, 15:00 Uhr. Selbstverwaltung aktiv mitgestalten

Die Berliner Rechtsanwälte sind zur jährlichen Kammerversammlung geladen. Rechtsanwälte sind auch diejenigen Rechtsanwälte, die unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)“ oder „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ ihren Beruf ausüben[1]. Immerhin haben diese regelmäßig dieselbe Ausbildung wie Rechtsanwälte ohne Zusatz „(Syndikus…)“.

Der Markt der Rechtsberatung wird für den Rechtsuchenden immer undurchsichtiger. Rechtsanwalt kann auch sein, wer keine juristischen Staatsexamina abgelegt hat. Wenn Rechtsanwalt draufsteht, ist nicht immer Rechtsanwalt drin

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen hat jedenfalls schon einmal seine Mitglieder auf die Berliner Kammerversammlung eingeschworen:

Teilnahme erforderlich – Kammerversammlung der RAK Berlin
Ein Jahr ist es nun her, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns auf der letzten Kammerversammlung getroffen und die Stimme für die Syndici und die Einheit der Anwaltschaft erhoben haben. Mit dem Erlass des Gesetzes hatten wir die Hoffnung verbunden, dass die Syndikusrechtsanwälte nun auch in der Kammer Berlin willkommen geheißen werden.

Leider zeichnet sich – im Gegensatz zu den vielen anderen Kammern – ab, dass sich in der RAK Berlin eine ausgesprochen „zurückhaltende“ Zulassungspraxis etabliert. So wird z.B. die fachliche Unabhängigkeit der Kollegen infrage gestellt, weil ihre Vertretungsbefugnis das Vieraugenprinzip vorsieht, verkennend, dass das Vieraugenprinzip zur Missbrauchs- und Fehlerkontrolle insbesondere aus Compliance-Gründen dient. Weiterhin wird ihre fachliche Unabhängigkeit in Frage gestellt, weil übliche variable Vergütungsbestandteile in den Augen der Zulassungsstelle ein verbotenes Erfolgshonorar darstellen könnten. Dort, wo die Kammer bei niedergelassenen Rechtsanwälten und angestellten Rechtsanwälten nur anlassbezogen prüft, wird von der Kammer Berlin bei Syndikusrechtsanwälten eine gesetzlich nicht vorgesehene Zulassungsvoraussetzung eingeführt. Wir fordern hier Transparenz von der RAK Berlin und ein faires Zulassungsverfahren, das sich nach dem Willen des Gesetzgebers richtet und nicht nach den Emotionen einer Rechtsanwaltskammer. Dazu brauchen wir Ihre Stimme.

Weiterhin wird es eine Abstimmung zur Änderung der Gebührenordnung und zur Beitragsordnung geben. Dort wo zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese getragen werden. Wir brauchen jedoch Ihre Unterstützung, um zu verhindern, dass die Rechtsanwälte mit Doppelzulassung als Syndikusrechtsanwalt und als Rechtsanwalt ungerechtfertigt höhere jährliche Beiträge zahlen – und hier kommt es nicht auf die Höhe an, sondern darauf, dass es nicht gerechtfertigt ist und eine Ungleichbehandlung darstellt, wenn Rechtsanwälte mit Doppelzulassung mehr Beitrag zahlen sollen als z.B. die Fachanwälte, die auch zusätzliche Dienste der RAK in Anspruch nehmen und durch ihren Fachanwaltstitel mehr Erwerbschancen als ein einfacher Anwalt haben.

Ein natürliches Mitglied, eine Stimme, ein Beitrag

Dies muss für alle Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit sein – insbesondere auch junge Rechtsanwälte sind davon betroffen, wenn sie aus der freien Anwaltschaft den Weg ins Unternehmen oder in den Verband gehen und noch Unsicherheit über den weiteren Karriereweg besteht und sie daher nicht ihre Rechtsanwaltszulassung aufgeben wollen. Auch ist es eine Diskriminierung für diejenigen, die nur Teilzeit im Unternehmen oder Verband arbeiten und nebenbei freiberuflich arbeiten möchten oder müssen.

Es ist auch damit zu rechnen, dass weitergehende Anträge in der Kammerversammlung gestellt werden. Wir müssen hier wieder Einigkeit, Präsenz und Engagement zeigen. Daher rufen wir Sie dazu auf, an der Kammerversammlung teilzunehmen und mit Ihrer Stimme wieder ein deutliches Zeichen für die Gleichbehandlung und die Einheit der Anwaltschaft zu setzen.

Nehmen Sie Ihre Möglichkeit wahr, über die vorstehenden Anträge zu diskutieren und darüber abzustimmen.

Am 9. März 2016, 15:00 Uhr
Im Haus der Kulturen der Welt John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

Mit besten Grüßen

Ihre BUJ-Geschäftsstelle

Ich habe noch nie was gegen Syndici gehabt. Das waren früher Rechtsanwälte, die neben ihrer Rechtsanwaltstätigkeit noch einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen sind. Mit der Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung haben wir nun zweierlei Rechtsanwälte. Mit zweierlei Rechten und Pflichten.

Ich hoffe, die Syndici bleiben an der Kammerarbeit interessiert und kommen zahlreich zur Kammerversammlung. An der Teilnehmerzahl wird sich ablesen lassen, wie stark das Interesse ist.

Das mit der Einheit der Anwaltschaft hat ja leider nicht geklappt. Es gibt ja nun leider so’ne und solche. Vielleicht hören wir ja auf der Kammerversammlung Vorschläge zur Wiederherstellung der Einheit?

  1. [1]§ 46a BRAO