Herr Maas – es ist doch nicht der 1. April

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Männer, die Sexdienste von Frauen in Zwangslagen nutzen, sollen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Quelle: ZEIT ONLINE 12.03.2016

Sie haben im neuen Prostitutionsgesetz daran gedacht, die Damen gesetzlich zu verpflichten, ein Schild um den Hals zu tragen: „Bin in einer Zwangslage“?

Sie haben auch schon jemanden gefunden, der Ihnen auf höchstem intellektuellen Niveau zustimmt:

Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt
Quelle: Richtig, GdP [1]

Natürlich berücksichtigt man in Ihrem Hause nicht die Bedenken der Profis, beispielsweise der Pressesprecherin des Berufsverbandes Sexarbeit:

Welche Probleme haben Sie mit dem Gesetz?

Es wird zum Beispiel eine Registrierungspflicht für Sexarbeiter vorgeschrieben. Das ist stigmatisierend und datenschutzrechtlich fragwürdig. In Bayern wird eine solche Registrierung in Datenbanken schon jetzt ohne Rechtsgrundlage praktiziert. Das führt immer wieder zu einem Zwangs-Outing vor Freunden und Bekannten, die nichts von der Arbeit der Kollegin wissen. Bei jeder Polizeikontrolle kann der Beamte sehen, ob man als Sexarbeiter registriert ist.
Quelle: Widerstand der Sexarbeiter, ZEIT ONLINE, 02.03.2016

Gibt es irgendjemanden, der das neue Gesetz gut findet (natürlich außer den Politikern)?

Einer Sprecherin des Justizministeriums zufolge soll die Neuregelung des Gesetzes dennoch zügig umgesetzt werden.

  1. [1]Ist das der, der überfallartig ein Bordell stürmt und mit der Taschenlampe guckt, ob der Kondompflicht in Bayern genüge getan ist?
4 Kommentare
  1. RA JM
    RA JM sagte:

    Eben! nehmt keine Zwangsprostituierten, sondern vergewaltigt lieber die Nachbarin (oder sonst wen) – das kostet ggf. „nur“ ein Jahr.

    Erst die „lex Edathy“ (§ 201 a StGB), dann die Rolle rückwärts in Sachen Datenspeicherung. Da nützt auch sein persönlicher Claqueur nicht mehr.

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  2. Katharina
    Katharina sagte:

    Die Pressesprecherin des Berufsverbandes Sexarbeit äußert sich mit keinem Wort zur Strafbarkeit des Ausnutzens von Zwangsprostitution und erhebt folglich auch keine Bedenken hiergegen.

    Und was dieser Rechtsanwalt aus dem wilden Osten da von sich gibt (Kommentar #1), ist ja wohl nur noch haarsträubend.

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  3. RA JM
    RA JM sagte:

    „Die „Sexarbeiter_innen“ vom „Berufsverband“ sind bei näherem Hinsehen fragwürdige Figuren – und setzen sich vor allem für die Interessen der Sexbranche ein“, sagt EMMA – und die muss es ja wissen. ;-)

    Und „dieser Rechtsanwalt aus dem wilden Osten“ ist geborener und gelernter Wessi, konkret Exilnordfriese, dessen Hang zum Sarkasmus offensichtlich nicht jede versteht.

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