Ich liebe Bausteine!

Nicht die meiner Kinder, Textbausteine erfreuen mich immer wieder, insbesondere in der Adventszeit:

Aktenberge

„die anliegenden Ermittlungsakten werden Ihnen gemäß Ihrer Aktenanforderung für drei Tage zur Einsichtnahme übersandt.“[1]

Manche schreiben auch „für drei mal 24 Stunden“.

Sie sind nicht’mal vollständig, es fehlen die Akten über die Finanzermitlungen.

  1. [1]Hervorhebung im Original
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3 Kommentare
  1. Jens
    Jens sagte:

    @ RA JM: „3 Tage“ würde nach §§ 187 I, 188 I BGB bedeuten: Rückgabe um Mitternacht. Das will man Ihnen natürlich rücksichtsvollerweise nicht zumuten, deshalb „3 x 24 Stunden“.

    (War doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?)

    Antworten

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