Ich liebe diese Formulierungen

Auch wenn es nicht darauf ankommt, erscheint es der Kammer doch völlig unangemessen, von einer Höhe des nach Ansicht des Verurteilten (gemeint ist natürlich des Verteidigers) allenfalls in Betracht kommenden Schmerzensgeldanspruches „im dreistelligen Bereich“ auszugehen.

Es kommt darauf nicht an. Trotzdem hat sich die Kammer auf den Vortrag des Berichterstatters zu diesem Thema eine Meinung gebildet. Und wenn man sich schon der Mühe der Meinungsbildung zu einem Thema unterzieht, muß man zumindest aus erzieherischen Gründen dem Verteidiger (gemeint ist natürlich der Verurteilte) mitteilen, daß die Meinung des Verteidigers abwegig ist.

Aber der Rest der Begründung ist gut. Obwohl nicht rechtbehelfsfähig. Muß man ja auch mal feststellen ;-)

FLG

Auch wir machen Fehler

DoppelzahlungAm 29. Januar habe ich drei Überweisungen nochmal ausführen lassen, die bereits am Tag zuvor ausgeführt wurden.

  • Ein größerer Betrag an eine Mandantin. Das Geld ist noch nicht zurück.
  • Eine Akteneinsichtspauschale an die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Geld ist noch nicht zurück.
  • Eine Akteneinsichtspauschale an die Landeshauptkasse Brandenburg. Das Geld ist seit dem 08.02.2016 wieder auf dem für uns geführten Konto.

Auch hier gilt: Es gibt so’ne und solche!

Und wenn ich mich über so’ne aufrege, möchte ich auch die Landeshauptkasse loben.

Highlight der Ausbildung

Auch ohne Ausbildereignungsprüfung weiß man, daß die Leistungen der Auszubildenden kontrolliert werden müssen. Kein Schriftsatz geht raus, der nicht zuvor von der Bürovorsteherin kontrolliert wurde.

Ein paar Sachen muß/kann man nicht kontrollieren, das wird schon klappen.

Der Auszubildende, ein kluger Kopf, hat – wie jeden Abend – den Auftrag, den Müll runter zu bringen und die Post in den Briefkasten zu werfen.

Routine ist alles. Er steht vor dem Briefkasten und stellt fest, daß der Müll nicht in den Briefkasten paßt und da auch nicht hineingehört. Das war einfach. Viel schwieriger war es, die Post wieder aus dem Müllcontainer zu holen. Sind schon schwierig in dem Alter.

Bedenke Mensch, daß Du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst

Feuerhört der Katholik wie ein Mantra wenn am Aschermittwoch das Aschekreuz aufgetragen wird und die Fastenzeit beginnt.

Bedenke Mensch, daß Du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst!

Es ist ein lohnenswerter Gedanke. Auch für den areligiösen Menschen. Es ist eine Beschreibung der Wirklichkeit. Der Satz ist pure Philosphie und fragt: Was bleibt?

Körperverletzung nach Dienstvorschrift

nurse-1159316_640Es gibt ein neues Maßnahmepaket zu Asyl und Flüchtlingen. Ein wohltuender Nebeneffekt: Hilft auch gegen 9/11 und Islamismus.

Nein, ich meine nicht die Abschaffung des Bargeldes. Das war das letzte Maßnahmepaket.

Jetzt geht es um die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei der Blutentnahme (§ 81a Abs. 2 StPO).

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Hamm RA Detlef Burhoff hat es auf den Punkt gebracht:

„Richtervorbehaltsgötterdämmerung“, oder: Finger weg vom Richtervorbehalt bei der Blutentnahme!!!!

Worum geht’s?

Bevor Ihnen ein Arzt mit der Nadel in den Venen rumpiekt, um dem Verdacht nachzugehen, Sie hätten da was im Blut, was zur Strafbarkeit führen könnte, braucht man bisher die Entscheidung einer unabhängigen Person, die nicht der Polizei angehört: Der Richter muß das anordnen.

Das ist höchst unbequem. Da muß man beispielsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für einen richterlichen Notdienst sorgen.[1]

Manche dieser Richter stellen dann sogar Fragen, die der Strafverteidiger den Akten entnehmen kann. Es soll auch Fälle geben, wo der Richter die Anordnung nicht getroffen hat. Die kommen natürlich nicht auf unseren Tisch. Überhaupt scheint es keine diesbezüglichen Statistiken zu geben. [2]

Als besondere Rechtswohltat für den Betroffenen (das ist der mit der Kanüle im Arm), soll dieser Richtervorbehalt abgeschafft werden. Dann geht es nämlich für den Betroffenen schneller, er muß nicht so lange warten.[3]

Entscheiden soll künftig (so der Verkehrsgerichtstag) eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Das nannte man früher Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die Namensänderung hat sicherlich genausoviel geändert wie Änderungen von „unehelich“ in „nichtehelich“.

Der Polizist soll also künftig über eine Körperverletzung durch den Staat am Bürger entscheiden. Ihm wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Menschen anvertraut. Er ist an Weisungen seines Dienstvorgesetzten gebunden. Ob wohl eine zentrale Dienstvorschrift erlassen wird?

Der Entwurf sieht die Übertragung auf den Staatsanwalt vor. Dieser hat eine akademische Ausbildung hinter sich, dieselbe Qualifikation wie der Richter und er kostet auch nicht weniger, ist aber auch den Weisungen seiner Dienstvorgesetzten unterworfen.

Was soll das?

Ersparnisse? Ja. An Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen.

  1. [1]Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz
    (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 – 2 BvR 1046/08 –, Rn. 26, juris)
  2. [2]Wenn doch: Bitte Nachricht über die Kommentarfunktion oder per Mail an Ben@DrSchmitz.de
  3. [3]Das ist kein blanker Zynismus des Verteidigers, sondern eine der Begründungen für den Vorschlag, siehe Burhoff weiter oben.