Strafverteidiger und Empfangbekenntnisse

Eine Unsitte greift immer mehr um sich:

EB

Fällt Ihnen etwas auf? Ich habe bestimmt mehrere unterzeichnet, aus Gewohnheit.

§ 174 Abs. 4 ZPO[1] verlangt nur das Bekenntnis des Empfangs. Eine Bestätigung, daß ich zum Empfang berechtigt bin, sieht die Vorschrift nicht vor.

Der Jede wieder! Kleinlich bis zum …

Kann man auf den ersten Blick nachvollziehen. Nicht jedoch, wenn man die Problematik der Vollmachtsvorlage berücksichtigt.

Der Anwalt, der dieses Empfangsbekenntnis unterzeichnet, erklärt sich für empfangsbevollächtigt. Mit der Folge, daß Zustellungen, beispielsweise für Ladungen des Mandanten, an ihn erfolgen können.

Abwegig? Keineswegs, wie beispielsweise das OLG Karlsruhe am 08.10.2015 und das Bayerische Oberste Landesgericht am 14.01.2004 und das Kammergericht am 04.09.2013 entschieden haben.

Falle, böse Falle.

Das ist Spezialwissen, das den Strafverteidiger vom Rechtsanwalt unterscheidet, der das bischen Strafrecht auch noch macht.

Zum Thema Zustellugen bitte auch hier schauen: Unsitte Zustellungen

  1. [1]Zum Nachweis der Zustellung genügt das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, das an das Gericht zurückzusenden ist.

Schmeißt sie doch endlich aus den Vorständen

Die Anwälte Zweiter Klasse [1] haben es uns doch vorgemacht:

Wer will, kann in kürzester Zeit die Gesetzeslage zu seinen Gunsten umdrehen und die Vorstände der Rechtsanwaltskammern übernehmen.

Ziele
Ich setze mich dafür ein, dass Syndikusanwälte zukünftig wieder im Anwaltsversorgungswerk versichert sein können und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.

Mit diesen Zielen wird man Mitglied des Vorstandes einer der großen deutschen Rechtsanwaltskammern. Warum das alles?

Da hat doch das Bundessozialgericht gewagt zu urteilen, daß Rechtsanwälte, die in Unternehmen angestellt sind – wie jeder andere Angestellte eines Unternehmens auch – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Nicht aus den Honoraren als Rechtsanwalt, sondern aus dem Gehalt als Angestellter, beispielsweise einer Bank oder Versicherung.

Nun, das ist Geschichte.

Diese Geschichte hat zur Folge, daß die Vorstände der Rechtsanwaltskammern nun auch mit Syndici besetzt sind und über Rechtsanwälte 1. Klasse „urteilen“.

Holen Sie sich Chips, was zu trinken und lehnen sich genußvoll zurück, es folgt eine Beschimpfung über das Kammerunwesen. Es wird länger dauern:

Was bekommt denn nun der richtige Anwalt für Post aus diesen Kammern? Von den Anwälten Zweiter Klasse? [2]

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Weiterlesen

  1. [1]Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung ist am 30.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 01.01.2016 in den wesentlichen Teilen in Kraft getreten. BGBl 2015, 2517
  2. [2]Ich will fair bleiben: Dieser Müll kam schon bevor die Industrie den BUJ in die Kammern trieb.

Ich liebe diese Formulierungen

Auch wenn es nicht darauf ankommt, erscheint es der Kammer doch völlig unangemessen, von einer Höhe des nach Ansicht des Verurteilten (gemeint ist natürlich des Verteidigers) allenfalls in Betracht kommenden Schmerzensgeldanspruches „im dreistelligen Bereich“ auszugehen.

Es kommt darauf nicht an. Trotzdem hat sich die Kammer auf den Vortrag des Berichterstatters zu diesem Thema eine Meinung gebildet. Und wenn man sich schon der Mühe der Meinungsbildung zu einem Thema unterzieht, muß man zumindest aus erzieherischen Gründen dem Verteidiger (gemeint ist natürlich der Verurteilte) mitteilen, daß die Meinung des Verteidigers abwegig ist.

Aber der Rest der Begründung ist gut. Obwohl nicht rechtbehelfsfähig. Muß man ja auch mal feststellen ;-)

FLG

Auch wir machen Fehler

DoppelzahlungAm 29. Januar habe ich drei Überweisungen nochmal ausführen lassen, die bereits am Tag zuvor ausgeführt wurden.

  • Ein größerer Betrag an eine Mandantin. Das Geld ist noch nicht zurück.
  • Eine Akteneinsichtspauschale an die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Geld ist noch nicht zurück.
  • Eine Akteneinsichtspauschale an die Landeshauptkasse Brandenburg. Das Geld ist seit dem 08.02.2016 wieder auf dem für uns geführten Konto.

Auch hier gilt: Es gibt so’ne und solche!

Und wenn ich mich über so’ne aufrege, möchte ich auch die Landeshauptkasse loben.

Highlight der Ausbildung

Auch ohne Ausbildereignungsprüfung weiß man, daß die Leistungen der Auszubildenden kontrolliert werden müssen. Kein Schriftsatz geht raus, der nicht zuvor von der Bürovorsteherin kontrolliert wurde.

Ein paar Sachen muß/kann man nicht kontrollieren, das wird schon klappen.

Der Auszubildende, ein kluger Kopf, hat – wie jeden Abend – den Auftrag, den Müll runter zu bringen und die Post in den Briefkasten zu werfen.

Routine ist alles. Er steht vor dem Briefkasten und stellt fest, daß der Müll nicht in den Briefkasten paßt und da auch nicht hineingehört. Das war einfach. Viel schwieriger war es, die Post wieder aus dem Müllcontainer zu holen. Sind schon schwierig in dem Alter.