Leguan

Wolfsmanagement

Das Wolfsmanagement beschäftigt auch den Bundesrechnungshof und die Bundesregierung muß auf eine Kleine Anfrage antworten.

Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 16.12.2022 zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Wolfsmanagement der Bundesregierung (Bt-Drs. 20/5094) hat mir den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 10.08.2022 wieder in Erinnerung gebracht. Der Bericht ist sehr umfangreich und in zwei Teile gegliedert

  1. Teil 1: Allgemeine Feststellungen und
  2. Teil 2: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)

Schon die Zusammenfassung in Teil 1 ist erschreckend. Trotzdem hat der Bericht kein größeres Medieninteresse gefunden. Wie die Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler.

Das Umweltministerium hat seit dem Jahr 2000 Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Wolf & Co. mit 1,8 Mio. Euro finanziert. „Es war nicht ausreichend dokumentiert, ob mit diesen Maßnahmen und Projekten die beabsichtigten Wirkungen beim Schutz der Großraubtiere erzielt wurden“ moniert der Bundesrechnungshof.

Da wird ein externes Institut mit beträchtlichem Honorar beauftragt und das Ministerium kann dem Rechnungshof nicht mitteilen, wie viele Beschäftigte es hat und wie sie qualifiziert sind (Seite 34).

Die Zusammenfassung zum Thema DBBW ist vernichtend. Beispielsweise zahlte das BfN der DBBW Vergütungen, ohne dass diese ihre Leistungen ausreichend nachgewiesen hatte.

Ich hoffe, daß die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage befriedigende Antworten geben wird. Die Opposition leistet derzeit mit ihren Anfragen ganze Arbeit, vgl. unseren Beitrag zum Austritt aus dem Internationalen Jagdbeirat CIC.

Permalink zum Vorgang der Kleinen Anfrage: Permalink

 

 

 

Bundesregierung aus CIC ausgetreten

Aus fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Bundesregierung nach 35 Jahren ihre Mitgliedschaft im CIC zum 31. Dezember 2022 gekündigt.

Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) ist ein politisch unabhängiges, internationales, nichtstaatliches Beratungsgremium, das sich für die Erhaltung von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung einsetzt.

Diese Entscheidung führte erwartungsgemäß zu kontroversen Reaktionen.

  • Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte den Austritt aus dem CIC und befand es es richtig und wichtig, daß sich die Bundesregierung nicht weiter für derartige Lobbyinteressen der Jägerschaft instrumentalisieren ließe.
  • Wild und Hund kommentierte, daß sich der Özdemir-Alleingang zum Skandal ausweite.
  • Der Deutsche Jagdverband verwies auf Befindlichkeiten des Globalen Südens, der die Einführung von Importverboten ohne vorherige Konsultation der betroffenen Staaten und ihrer Bevölkerung als unzulässige Einmischung des Globalen Norden in ihre Rechte ansehe und als eine neue Form des Kolonialismus geißelte.

Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, sollten Sie sich den Fragenkatalog der Kleinen Anfrage vom 20.12.2022 der Fraktion der CDU/CSU „Kündigung der Mitgliedschaft der Bundesregierung im International Council for Game and Wildlife Conservation“ –  BT-Drs 20/5050 – ansehen.

Ich habe selten eine Anfrage gesehen, die die Regierung derart fundiert grillt. Auf die Antworten bin ich sehr gespannt und werde sie auch hier verlinken. Falls ich es vergesse und Sie mich nicht erinnern, hier der Permalink zum Vorgang im parlamentarischen Dokumentationssystem.

Bei der Gelegenheit wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Auch in 2023 stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt.

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Hinweis auf Störung des beA

Nikolaus

Wir Anwälte sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, den Schriftverkehr mit den Gerichten per beA zu führen.

Insbesondere in den letzten Wochen haben wir ständige Probleme mit der Erreichbarkeit und der Blick auf die Website „Verfügbarkeit“ des beA wird zur Gewohnheit. Heute klappt es wieder nicht, aber der Nikolaus hat uns ein Geschenk gemacht: Endlich werden die Verantwortlichen geprüft und ggfls. auch zur Verantwortung gezogen:

Hinweis auf Störung des beA

Gott sei Dank haben wir heute keine fristgebundenen Schriftsätze per beA zu entsorgen!

Untätigkeitsklage

Da haben wir für einen Mandanten tatsächlich eine Untätigkeitsklage erhoben – § 75 VwGO. Die Behörde hat sich monatelang nicht gerührt und auch auf Ankündigung der Untätigkeitsklage den Antrag nicht beschieden. So ist das halt manchmal in Berlin.

Das Gericht schickt der beklagten Behörde die Klage zur Erwiderung und fordert sie auf, die Akten vorzulegen. Hierfür setzt es eine Frist.

Und was erwidert die Beklagte auf die Untätigkeitsklage?

Bild gibt den Text der Erwiderung auf eine Untätigkeitsklage wieder

Die Behörde, die nicht aus dem Quark kommt, schafft es noch nicht einmal, ihrer vorgesetzten Dienststelle die Akte zeitnah vorzulegen. In einer Klage wegen Untätigkeit sagt das doch viel über die Verwaltung in unserer Bundeshauptstadt aus!

Lassen Sie mich bitte die drei Sätze der Erwiderung genüßlich sezieren.

Der Beklagte stellt keinen Fristverlängerungsantrag, sondern macht sich zum Bittsteller. Ein eigenartiges Selbstverständnis, das da gegenüber dem Gericht gezeigt wird. Und nicht nur eine Bitte wird dem hohen Gericht vorgetragen, sondern diese wird auch noch als höfliche bezeichnet. Untertanen vor Gericht. Über den Tippfehler mache ich mich nicht lustig, solch einen übersieht man auch gerne beim Korrekturlesen.

Da spricht einer von sich in der dritten Person. Nicht „mir liegt der Verwaltungsvorgang leider noch nicht vor“, sondern dem Unterzeichner. Entsetzlicher Kanzleistil. Und dann auch noch „leider“. Welches Leid mag dort herrschen? Dem Leid hätte doch leicht abgeholfen werden können. Einfach vorbeigehen und den Akt abholen! So weit sind die Wege in Berlin nicht, notfalls bin ich gerne behilflich.

Ein Eingang ist angekündigt. Für die nächste Zeit. Ein Eingang des Verwaltungsvorgangs. Ob der Vorgang mehrere Eingänge hat?

Da spielt sich vor meinem geistigem Gehör ein ganzes Hörspiel ab. Da gab es denn doch eine Kommunikation zwischen Behörde und vorgesetzter Dienststelle. „Wir können das noch ein bißchen herauszögern, aber allzu lange spielt das Gericht nicht mit.“?

Da wir nun eh Zeit haben und die Untätigkeitsklage offenbar nicht voran kommt, sinniere ich über die Formulierung „Unterzeichner“.

Wurde da etwas unterzeichnet? Der Schriftsatz wurde per beBPo versandt, dem Behördenpendant für das beA. Da wird nichts mehr unterzeichnet, allenfalls qualifiziert elektronisch signiert. Unter dem „Im Auftrag“ steht der Familienname des Sachbearbeiters, das ist also eine einfache Signatur, die beim Versand über den sicheren Übermittlungsweg des beBPo ausreichend ist, vgl. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO. Vielleicht meint er die Unterzeichnung der Verfügung, mit der er den Versand des Schreibens anordnete?

Es bleibt Verdruß, auch die vorgesetzte Behörde kommt nicht aus dem Quark und das Gericht gewährt die beantragte Fristverlängerung.

 

Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!

Bei einer Festnahme wird dem Polizisten entgegengehalten „Das ist mein Haus“ und er erwidert „Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!“

Selbstverständlich muß das Video über diesen Vorfall sichergestellt und straf- und dienstrechtlich ausgewertet werden. Ich hoffe einmal, daß das in Berlin auch passiert.

Was nach dem Vorfall passierte ist wieder einmal typisch Berlin. Selbstverständlich geht in den regelmäßig gut informierten Kreisen das übliche Geschrei los: Menschenverachtend, fremdenfeindlich, rassistisch, Nazi-Vergleiche und zu meiner Verwunderung als Strafverteidiger auch der Vorwurf der Beleidigung. Typisch Berlin halt.

Was mich jedoch beschämt, ist die Reaktion des obersten beamteten Vorgesetzten – Staatssekretär Torsten Akmann (SPD).  „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht“, sagte Akmann im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Ich kann dem nur entgegenhalten „Einen solchen Staatssekretär will ich in Berlin nicht“!  Schon wieder steht das Ergebnis der Ermittlungen vor ihrer Einleitung und der Verteidigung des Polizisten fest. § 21 des Disziplinargesetztes wird verhöhnt, über die Zukunft des Beamten ist entschieden, bevor die Ermittlungen auch nur angefangen haben.

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind (§ 5 DiszG):

  1. Verweis (§ 6),
  2. Geldbuße (§ 7),
  3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8),
  4. Zurückstufung (§ 9) und
  5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

Der Herr Staatssekretär unterstellt eine Disziplinarmaßnahme und schließt 1-4 aus. Wofür eigentlich das ganze Verfahren?

In Berlin werden Polizisten nicht durch die Leitung des Hauses verteidigt, sondern die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellt sich vor den Polizeibeamten: „Das empfinde ich nicht als Rassismus„.

Hier, in diesem, meinem Land, Berlin, läuft so einiges schief in der Leitung des Hauses. Zuletzt hatten wir über die Ablehnung eines Anwärters berichtet, der es doch tatsächlich wagte, sich auf verschiedenen Instagram-Profilen zu informieren: Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Ich wundere mich, daß Berlin überhaupt noch Menschen findet, die im Polizeidienst den Rechtsstaat, das Land, verteidigen.