Opfer|Anwalt online

Logo OpferanwaltDr. Schmitz & Partner ist eine alteingesessene Berliner Rechtsanwaltskanzlei im Herzen der City-West, am Kurfürstendamm nahe der Schaubühne.

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Spezialisierung der Rechtsanwälte haben wir ein Referat für den Opferschutz eingerichtet, das von Rechtsanwalt Nikolas Krähn geleitet wird.

Rechtsanwalt Krähn vertritt seit mehr als fünfzehn Jahren Opfer. Zu einer Zeit, als noch niemand vom „Opferanwalt„, sondern nüchtern vom „Nebenklägervertreter“ und „Zeugenbeistand“ sprach, kümmerte er sich bereits engagiert um die Interessen der Opfer von Gewalttaten.

Das Team des Referates Opferschutz wird ergänzt durch eine Rechtsanwältin, die sich besonders der Betreuung weiblicher Mandanten widmet und einem Rechtsanwalt, der mit der Spezialisierung Waffenrecht auch mit den durch Waffen hervorgerufenen Verletzungen vertraut ist. Herr Rechtsanwalt Andreas Schulze betreut als ausgewiesener Fachmann im Familienrecht die Mandanten mit ihren familienrechtlichen Fragestellungen, die sich aus den Gewalttaten ergeben.

Für Spezialfragen ziehen wir weitere Spezialisten aus dem großen Fundus der bekannten Berliner Rechtsanwälte hinzu.

Die von Michael Klein für uns geschaffenen Gemälde sind für uns Programm:

 

Bild: "Unerträglicher Druck!"Bild: "Es geht aufwärts!"Bild "geschafft!"

 

Wir freuen uns wenn Sie sich auf unserer neuen Seite Tatopfer.de umsehen und uns Ihre Meinung und Kritik senden würden: eMail

Es werden noch Wetten angenommen

Bild neugieriger Kinder

Pure Neugier!
Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Ihre Meinung können Sie in die Umfrage einbringen und etwas zu gewinnen gibt es auch: Meyer-Goßner, StPO, Auflage 2013. Einzelheiten: Wetten!.

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Bild © RainerSturm/pixelio.de

Wetten?

Abraham Solomon Waiting for the verdictAm 19. März 2013, 10.00 Uhr, wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

sein Urteil in Sachen „Absprachen im Strafprozess“ verkünden.

Kaum ein Thema hat auch die Strafverteidiger in den letzten Jahren derart beschäftigt. Schon die Verhandlungsgliederung des Gerichtes für die Mündliche Verhandlung am 07.11.2012 liest sich für den Strafrechtler wie ein Krimi.

Nachstehend die Umfrage. Wer die richtige(n) Antwort(en) per eMail einreicht[1], nimmt an der Verlosung der neuesten Auflage des Meyer-Goßner teil, hierfür einen herzlichen Dank an SOLON Buch Service.

Für die Meinungsbildung bitten wir aber auf jeden Fall um Beteiligung an der Umfrage, die keinen Einfluß auf die Verlosung hat.

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Das Photo (© Matt Minetzke) gibt das Bild des britischen Malers Abraham Salomon „Waiting for the verdict“, 1859, wieder. Wer genau durch die halb geöffnete Tür späht (ein Klick auf das Bild vergrößert es), bemerkt hoch erhoben eine Person in roter Robe. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind wie immer rein zufällig.

  1. [1]Die eMail mit den richtigen Antworten muß bei uns vor 2013-03-19-10:00h auf dem Server eingegangen sein. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges unter den richtigen Einsendern.

Grundrechtsabwägung zu lasten des Verteidigers

Es ist schon die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG v. 03.04.2009 – 1 BvR 654/09) mit der das Interesse der Presse an einer Bildberichterstattung über den Verteidiger höher bewertet wurde als das Interesse des Verteidigers, nicht abgelichtet zu werden.

Die angegriffene Entscheidung des Vorsitzenden einer großen Strafkammer in Berlin:

Ferner ordnete er an, dass der Angeklagte und sein Verteidiger auch weiterhin nicht gezwungen werden, sich vor Aufruf der Sache im Sitzungssaal aufzuhalten und sich Foto- oder Filmaufnahmen zu stellen.

Weiterlesen

Kindersicherung für Staatsanwälte?

Sie kennen diese Programme, mit denen Eltern verhindern, daß Kinder im Internet Seiten betrachten, die sie (noch) nicht sehen sollten?

Ich bin jedenfalls wie der Kollege Hoenig dazu übergegangen, die URL unseres Beitrages „Last not least“ den die Strafverteidigervollmacht anfordernden Stellen mitzuteilen. Darin haben wir ausführlich mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen dargestellt, warum wir die Vollmacht nicht übersenden: Es kann dem Mandanten schaden!

Vielleicht sollten wir nun doch einen Sonderdruck herstellen und den Staatsanwältinnen und -anwälten in Berlin senden? Uns erreichten diese Zeilen aus der Staatsanwaltschaft Berlin:

Soweit Sie auf Ihren Beitrag unter einer Internetadresse hinweisen, kann ich dies leider nicht nachvollziehen, da die Staatsanwaltschaft Berlin nur einen eingeschränkten Internetzugang hat.

Bestimmt hat es nichts mit unserer Seite zu tun, sie ist bestimmt nicht auf einen Index der Staatsanwaltschaft gesetzt worden ;-)

Aber neugierig bin ich! Welche Seiten darf denn wohl ein ausgewachsener Staatsanwalt im Internet angucken? Sind alle „privaten“ Seiten gesperrt oder nur „Anwaltsseiten“ Oder doch handverlesene „Anwaltsseiten“?