Bremer Eskapaden

Natürlich kann man – innerhalb vernunftbedingter Grenzen – anderer Meinung sein. Man kann auch grundsätzlich Waffen ablehnen. Wenn die Mehrheit in der Bremer Bürgerschaft aber beschließt:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat ferner auf, der Bürgerschaft binnen dreier Monate orts- beziehungsweise landesrechtliche Regelungen zur Einführung einer Aufwandsteuer für den privaten Waffenbesitz vorzulegen, hilfsweise der Bürgerschaft einen durch ein externes Gutachten hinterlegten Bericht zu erstatten, aus welchen rechtlichen Gründen Abstand von der Einführung einer solchen Waffenbesitzsteuer genommen werden sollte.
Quelle: Sitzung 23.02.2012

kann man vor soviel Ignoranz nur verzweifeln. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN nehmen bestehende Gutachten, beispielsweise das von Univ.Prof.Dietlein einfach nicht zur Kenntnis. Nicht, daß sie sich damit nicht auseinandersetzen, nicht, daß sie nicht die dazugehörigen Diskussionen zu Kenntnis nehmen, sie negieren alles und lassen ein externes Gutachten in Auftrag geben. Warum eigentlich nur eins? Eine höhere Anzahl wäre doch noch besser. Oder soll für das Gutachten eine Gewichtsvorgabe erfolgen?

Auch der Rest des Beschlusses hat dieses Niveau.

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Reform des Waffengesetzes einzusetzen, die …

und dann folgen bekannte Forderungen der Waffengegner, die ich hier gar nicht bewerten will, sondern das Einfordern dieser Änderungen. Das derzeit geltende Waffenrecht – egal was man als Waffenrechtler und Strafverteidiger davon hält – ist das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses, und die nun vorgebrachten Forderungen waren auch mehrfach das beherrschende Thema der Diskussion.

Acht Jahre hat es gedauert, bis die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) am 04.11.2011 vom Bundesrat beschlossen wurde. Baden-Württemberg hat bereists zu Protokoll der Bundesratssitzung erklärt, daß es eigene ergänzende/ändernde Vorschriften erlassen werde.

Und nun beauftragt der Landtag in Bremen seinen Senat, sich für eine Änderung des Waffenrechtes einzusetzen. Ist da noch jemand wach?

Es ist nicht einmal zu erwarten, daß die ca. 570 Waffenbehörden in Deutschland die WaffVwV einheitlich anwenden werden, nun schert bereits ein Bundesland aus. Die Bundesregierung hat entsprechend des Bundesratsbeschlusses die WaffVwV am 30.11.2011 beschlossen, bisher (25.02.2012) ist sie noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, noch nicht in Kraft getreten. Wir haben hier für Sie die Drucksache 331/11 vom 27.05.2011 und den Beschluß des Bundesrates vom 04.11.2011, in dem die Änderungen erfaßt sind, bereitgestellt.

Die Erfahrung lehrt, daß die Staatsanwaltschaften und Gerichte auf die Hilfe versierter Strafverteidiger angewiesen sind, die ihnen den Zugang zum Waffenrecht „erleichtern“. Ein Beispiel für diese Arbeit ist unser Beitrag Pfefferspray.

Die für den Strafverteidiger typische Situation wird vom Mandanten als Albtraum empfunden: Die in Waffensachen regelmäßig stattfindenden Wohnungsdurchsuchungen. Hier kommt es darauf an Ruhe zu bewahren und Rechtsanwalt Jede mit der 24/h-Notrufnummer hinzuzuziehen!
© Bild: knipseline/pixelio.de

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